Die strafbewehrte Klage hat im weiteren ohnehin keinen Bestand gehabt, da ich im besten Glauben und Gewissen gehandelt habe. Dies ist ein Faktum, das das Strafrecht und damit das Gericht sehr wohl in oeffentlichen Meinungsauesserungen beruecksichtigt und zu beruecksichtigen hat. Dazu habe ich heute einen Brief mit einer Verfuegung des Vorsitzenden des Landgerichtes Stuttgart 11.Zivilkammer, ausgestellt am 14.August 2012 im Postkasten vorgefunden .
Dazu ist fuers erste kein Kommentar noetig. Die Sache zeigt bloss deutlich, dass in der Deutschen Justiz nicht wirklich Klarheit in den Zustaendigkeiten fuer Internet Fragen besteht und diese Unsicherheit immer wieder von Rechtsanwaelten in der spitzfindigen Auswahl des Gerichtsstandortes utilitaristisch, manchmal missbraeuchlich genutzt wird; eben, da wo man am leichtesten durch zu kommen glaubt. RA Restorff ist zuerst nach Muenchen gegangen, da ist etwas fehl gelaufen, danach hat ers in Stuttgart probiert. Die haben ihn darauf hingewiesen, dass Choltitz und dessen Anwaltsbuero im Landkreis Karlsruhe sesshaft sind. Die Verfuegung des Vorsitzenden des Landgerichtes Stuttgart sollte ihm eigentlich klar machen, dass er und sein Mandant, nicht nur faktisch sondern auch formal auf dem Holzweg unterwegs sind. Ich habe mir nichts zuschulden kommen lassen, und will mich von solchen Anwaelten & Klaegern in keiner Weise tritzen lassen. Aktuell ist das Landgericht Stuttgart und seine 11.Zivilkammer wieder zu einer anderen Auffassung gelangt. Das Muenchner Procedere scheint sich zu wiederholen. Diesmal gehts um die Wiederholung des Muenchener Vorwurfs in Fragen von Choltitz Senior und um weiteren um die Firma von Choltitz Junior DATA KOMPASS und deren Engagement im Import von exzellent deutsch sprechenden Jungaerzten, unter anderem aus Argentinien und Paraguay. Dass Choltitz Aerzte konkret aus diesen Regionen angeworben und an deutsche medizinische Versorgungsinstitute vermittelt hat, ist ausdruecklich in dem Versaeumnisurteil vom 24.9.2012 festgehalten. Wie Choltitz an die Adressen dieser Aerzte gekommen ist, steht nicht in der Klagsschrift.
Restorff unterstellt mir unrichtige Tatsachenbehauptungen. Das ist angesichts dessen, dass Restorff in seiner Klagsschrift von sich aus Tatsachen nennt, grotesk. Tatsaechlich habe ich keine Tatsachen behauptet, sondern konkrete Vermutungen angestellt. Das muss in einem freien demokratischen Land erlaubt sind, wenn die Vermutungen nicht faktischen Hintergruende bzw. eines bedenklichen Kontextes, der zu klaeren waere, nicht entbehren. Strafbewehrte Maulkorb-Erlaesse sind dem Wesen der Demokratie fremd. Genau auf einen solchen wollen Choltitz&Restorff hinaus. Die zwei gehen eindeutig zu weit. Ihr Ansinnen und ihr Klagsbegehren gefaehrdet Freiheiten und Rechte, die sowohl das Grundgesetz wie die Europaeische Verfassung garantiert. Sie lassen noch dazu die Gerichte im unklaren. Choltitz und seinen Rechtsvertreter versuchen so, die Meinungsfreiheit, die Pressefreiheit, und die aufrichtigen Suche nach der historischen Wahrheit zu unterdruecken. Sie verletzen weiters den oesterreichischen Verfassungsartikels ueber die Freiheit der Kunst, der auch engagierte und kritische Autoren vor Uebergriffen und leicht durchschaubaren privaten Begehrlichkeiten schuetzt !
Herr Restorff wirft mir vor, dass ich seinen Mandanten Choltitz Junior ins rechte Eck draengen will. Na ja, ueber politische Positionen laesst sich streiten, solange sie sich im Rahmen des Grundgesetzes bewegen. Zu jedem Rahmen gehoeren Ecken.
In einer seiner Antraege an das Stuttgarter Gericht hat Herr RA Restorff ein Versaeumnisurteil eingefordet, da der Beklagte bislang nicht anwaltlich die Absicht der Verteidigung anzeigen liess. Der Mann huldigt offensichtlich der Auffassung. Wer sich nicht wehrt, ist schuldig und sei zu bestrafen.. Nachdem er und sein Auftraggeber Choltitz das von sich aus nicht koennen, beschaeftigen sie die Gerichte. Derlei Methoden kann man als pure Provokation auffassen. Das Oberlandgericht Muenchen hingegen hat sich bemueht, dem wahren Sachverhalt gerecht zu werden (siehe Dokument im Anhang)
Nachdem ich davon ausgehe, dass am Server-Standort, das waere Wien, Klagen einzubringen sind, habe ich von vornherein die Zustaendigkeit eines deutschen Gerichtes in Frage gestellt und so auch keine Notwendigkeit gesehen, vor dortigen Gerichten zu erscheinen bzw. einen Anwalt zu entsenden. Meine Kontakte mit den deutschen Gerichten sind informell, mehr nicht. Ich habe mir in Deutschland nichts zuschulden kommen lassen, ebensowenig in Oesterreich und anderen Laendern der Erde. Das ist immer zu beruecksichtigen, so man Herausgeber eines Internet Journals ist, dass sich global erreichen laesst.
Ich weiss, einige deutsche Richter sind daran, die Methode Fliegender Gerichtsstand fuer unzulaessig zu erklaeren und sind zur Auffassung gekommen, dass am jeweiligen Server-Standort zu klagen ist. Das ist richtig und dieser Meinung bin ich ebenso. Was fuer Deutschland Gueltigkeit erlangt bzw. erlangen wird , muss wohl auch im EU-Rahmen Recht zu akzeptieren sein. Inkombatibilitaeten in Gesetzesvorgaben und in deren Exekution kann sich die EU in keiner Weise leisten.
Es gilt noch zu klaeren, warum RA Resstorf und sein Mandant Choltitz Junior im Landkreis Stuttgart und nicht im Landkreis Karlsruhe geklagt haben, in dem Restorffs Kanzlei und DATAKOMPASS ansaessig sind und Timo Choltitz seinen Wohnsitz hat. Mir fallen zwei Motive ein, dass man in Stuttgart, an dessen Rand Cannstadt liegt, bessere Beziehungen hat oder dass man mit der Sache im Heimatlandkreis Karlsruhe nicht an die Oeffentlichkeit treten will. Beides ist bedenklich und nachdenkenswert...
Die Ernennung des Dietrich Choltitz zum Mitglied der Franzoesischen Ehrenlegion ist unverstaendlich und nicht nachvollziehbar. Diese Ehrung des Dietrich Choltitz wurde von den Franzosen mit dessen sogenannter Rettung von Paris begruendet. Bis dahin wurden Choltitz bloss hohe deutsche Orden im Zuge von WK I und WK II verliehen. Die Bundesrepublik Deutschland hat ihn nicht gewuerdigt. Der Rest ist Schweigen, authentische Berichte aus jener Zeit wissen anderes. Choltitz Senior wurde noch 1950 laut SPIEGEL die Einreise nach Frankreich untersagt.
Paris ist am 25. August 1944 befreit worden. Dietrich Choltitz wurde in Gefangenschaft genommen und nach Trentpark verschafft, wo er dann jene Aussagen getan hat, die sein Sohn Timo Choltitz abzustreiten sich bemueht.
Bleibt eine weitere Frage, die mich bewegt. Weder den SPIEGEL, noch den DEUTSCHLANDFUNK, noch den Historiker Soenke Neitzel und ebensowenig Anthony Beevor, keinen der Verlage, nicht das Wochenmagazin und nicht die Rundfunkstation mit globaler Reichweite hat Choltitz Junior geklagt. Sowohl die passenden Seiten des SPIEGEL im Internet wie die besonders deutlichen Feststellungen im Webportal des DEUTSCHLAND Funk, entsprechende Mitteilungen in der Enzklopedia Brittanica duerften bei weitem oefter aufgerufen worden sein, als meine Dokumentensite in meinem Webportal, die gerade ueber die Jahre hinweg nicht viel mehr
als 50 mal aufgerufen worden ist. Im wesentlichen habe ich mich auf diese Informationen verlassen. Es kann also nicht die Angst vor dem Internet sein, die diese Herren bewegt. Was bezweckt er ? Dem Gericht muss klar sein, dass ein derartige historisch verflochtene Dimension nicht im Schnellverfahren an einem Zivilgericht abgehandelt werden kann. Dies und die mangelnde Bereitschaft von Anwaelten diesen Fall aufzugreifen, da sie ueber die historischen Hintergruende und die Faktenlage nicht Bescheid wussten, war mit ein wesentlicher Grund, die Herausforderung des Choltitz jun und seines Anwaltes Restorff vor Gericht nicht wahrzunehmen oder nachzukommen. Obendrein halte ich den Gerichtsstandort Muenchen wie Stuttgart verfehlt. Das kann nur Wien sein, da wo sich der Server physisch befindet. Auch fuer den Gerichtstandort Stuttgart bestanden Zweifel seitens des Gerichtes und man verwies die Herren zuerst einmal nach dem Landkreis Karlsruhe, dorthin, wo sie ihren Wohnsitz haben.
Ich habe die unverfrorene Klagsschrift im Auftrag von Choltitz Timo, abgefasst und vorgelegt von RA Restorff dem Landgericht Muenchen I Akten / Geschaeftszeichen 25 O 11823/11 von vornherein abgelehnt.
Ebenso abgelehnt habe ich den Gerichtsstandort Muenchen Die Herren aus Baden Wuerttemberg nuetzen den sogenannten Fliegenden Gerichtstand. Sie gingen nach Muenchen, wo sie am leichtesten in ihrem Sinne durchzukommen dachten, mag sein aus politischen Gruenden oder aus anderen Ueberlegungen.
Hamburger Gerichte sind zur Auffassung gekommen, dass Klage dort einzureichen ist, wo sich der Server physisch befindet. Es wurden entsprechende Urteile gefaellt, die ihnen bekannt sein mussten. Setzt sich die Hamburger Rechts Auffassung durch, wird das Auswirkungen auf die Gesetzgebung der Europaeischen Union haben. Was fuer die BRD rechtens ist, kann wohl in Europa, ebenso vice versa, nicht anders abgehandelt werden. Mein Serverstandort ist Wien. Das geht eindeutig aus meiner Domain hervor.
Nachdem die Angelegenheit offensichtlich weiterverfolgt wird, werde ich in meinen Angelegenheiten die Rechtshilfe der Staatsanwaltschaft der Republik Oesterreich einholen, sowie im weiteren die des zustaendigen Europaeischen Gerichtes.
Einen Anwalt werde ich auch diesmal nicht entsenden. Meist mangelt es denen an den noetigen historischen Kenntnissen In dem mir zu Unrecht angekreideten Problem haben sich mehrere Anwaelte nicht imstande gesehen, teils aus Kostengruenden, meine Partei in diesem Klagsfall zu ergreifen. Ohne Anwalt kann ich bei Ihnen vor Gericht nicht einmal auftreten. Das Landgericht Muenchen hat es verabsaeumt, trotz meines geaeusserten Wunsches, mich ueber passende Rechtshilfeverfahren in Kenntnis zu setzen. Auch diesmal habe ich mich um einen Anwalt bemueht. Der hat mir mitgeteilt, er verfuege nicht ueber die noetige Kapazitaet, wie immer das auch zu verstehen sein mag.
Zum fadenscheinigen Sachverhalt, den RA Restorff ins Treffen fuehrt: Ich habe niemals behauptet, dass Choltitz Dietrich aktiv persoenlich an Judenmorden beteiligt gewesen ist. Doch dem kommandierender Wehrmachtsoffizier (zu Ende im Generalsgrad) laesst sich der Vorwurf der Unterstuetzung, die sich aus der Erfuellung der Befehle herleitet, sowie die Umsetzung des Supports im schrecklichen Geschehens keineswegs ersparen. Choltitz Senior soll das laut Neitzel selbst in Trentpark vor Kameraden zugegeben haben. Das in einem Krieg, der als Rohstoff&Raum Raub, als rassistisch motivierter Vernichtungskrieg im Nuernberger Tribunal fuer alle Zeiten verdammt worden ist. Auch Offiziere haben ein Gewissen zu haben.
Die Anspruchnahme des Postmortalen Personenschutzes fuer die Person seines Vaters ist ein durchsichtiges Geschaeftsmanoever von Choltitz Junior, das wahrscheinlich im Image Interesse seines Unternehmens DATA KOMPASS, das unter anderem exzellent deutsch sprechende Jungaerzte aus Lateinamerika an deutsche Krankenhaeuser vermittelt, zu suchen ist. Diese merkwuerdige Verknuepfung von Interessenlagen haben Choltitz Junior und RA Restorff von sich aus in ihren Klagsschriften hergestellt.
Tatsaechlich steht im konkreten Fall Choltitz Dietrich dem monierten postmortalen Persoenlichkeitsschutz der menschenwuerdige postmortale Opferschutz gegenueber, den das Muenchener Gericht bislang in keiner Weise gewuerdigt hat.
Wer schuetzt Opfer vor Taetern, Mittaetern, Wegbereitern und anderen Handlangern ? Die Opfer wurden ausgeloescht und so koennen sie auch die Taten wider sie nicht mehr darstellen. Und die Zeugen wurden in einem historischen Verdraengungsdruck sondergleichen vergattert. Ruecksichtslos reinwaschen so die Befehlsausgabe in Trentpark unter den inhaftierten Persilscheinanwaertern. Dazu u.a. Konstantin von Bayerns Buecher Nach der Sintflut sowie Zukunft sichern.
Warum hat RA Restorff im Auftrag von Choltitz Timo nicht ebenso den SPIEGEL, den DEUTSCHLANDFUNK ( beides serioese oeffentliche Medien ) und den ebenso serioesen Historiker und ordentlichen Professor Soenke Neitzel geklagt. Ich habe mich in meinem Text auf die Trentpark Protokolle bezogen, da sie mir exemplarisch erschienen sind. Ich glaube noch immer fest daran, dass sie nicht manipuliert worden sind. Und ich habe mich auf die Texte im SPIEGEL und im DEUTSCHLANDFUNK bezogen, die noch immer im Netz zu finden sind.
Ich darf nach dem Muenchner Urteil, das noch nicht rechtskraeftig ist, nachdem Restorff berufen hat, bestimmte Sequenzen nicht mehr wiederholen, da ich ansonsten mit strafrechtlicher Verfolgung (die sogenannte Strafbewaehrung) zu rechnen haette, mit bis zu 6 Monaten Arrest bzw. 250.000,- Euro Strafgeld geahndet werden wuerde. Das ist eine heftige Drohung, ja gerade willkuerlicher Versuch einer Massnahme gegenueber einem, der sich nach bestem Gewissen keinerlei Verletzung des Gesetzes schuldig weiss. Zur sogenannten Strafbewaehrung ist eines zu sagen: Nach dem oesterreichischen Strafrecht ist jeder freizusprechen, der nachweisen kann, im besten Glauben gehandelt zu haben. Und das kann ich im konkreten Fall auf jeden Fall ueberzeugend argumentieren wie nachweislich belegen.
Ich bin mir gewiss. Vor einem britischen Gericht wuerde Choltitz Junior, in dem er die Wahrhaftigkeit der Trentpark-Aufzeichnungen, vor allem jene, die seinen Vater betreffen,anzuzweifeln versuchte, niemals durchkommen. Er wuerde es ohnehin scheuen, da eine Korrektur einfordern zu wollen, und er weis genau warum ihm das nicht gelingen kann.
Ich gebe ein serioeses Internet-Journal heraus, das sowohl in Europa wie in den USA und darueber hinaus auf diversen Medienplattformen als Nischenprodukt angeboten wird. Deswegen wird keineswegs jeder Text, der im E-Journal erscheint, auch gelesen. Die urspruengliche Information ueber Cholitz Trentpark duerfte kaum 50 Leser erreicht haben.
Die Trentpark Story hat mir als historischer Beleg gedient. Deswegen versucht mich Choltitz Timo nun via Zivilgericht zu verfolgen. Sein RA Restorff verfertigt Eingaben in Serie. Ich hatte nie die Absicht, aus einem schlichten Beleg zusaetzliche Aufmerksamkeit zu erheischen. Ich bin ein serioeser Autor, der sich so gewiss nicht duepieren laesst.
SPIEGEL 2.1.2006 Britische Gefangenschaft > Gestaendnis der Nazi Generaele Trentpark http://www.spiegel.de/panorama/0,1518,druck-392732,00.html / Deutschlandfunk dreadio.de 19.12.2005 / Was wussten die gefangenen Generaele in Trentpark http://www.dradio.de/dlf/sendungen/politischeliteratur/450141/ © 2011 Deutschlandradio / Körperschaft des öffentlichen Rechts / Raderberggürtel 40, 50968 Köln / Gesetzlicher Vertreter: Intendant Dr. Willi Steul / dradio.de / Verantwortlich im Sinne des Rundfunkstaatsvertrags: Dr. Günter Müchler (Online-Beauftragter)
Franz Krahberger
Bitte des Advokaten der gegnerischen Partei
Antwort des Gerichts
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Antrag des gegnerischen Anwalts
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