Deportationen ungarischer Juden nach Österreich setzten unmittelbar
nach der Okkupation Ungarns durch die Wehrmacht im März 1944 ein.
Zusammen mit antifaschistischen Intellektuellen, Politikern und Persönlichkeiten
des öffentlichen Lebens wurden bis zum 28. April 1944 8000 Juden festgenommen,
die entweder wirtschaftlichen, politischen oder kulturellen Einfluß
besaßen oder Opfer willkürlicher Verhaftungen waren.1)
Diese Häftlinge kamen entweder in ungarische Lager oder nach Österreich
ins Gestapogefängnis in der Roßauerkaserne und ins "Arbeitserziehungslager"
Oberlanzendorf bei Wien, von wo ein Teil wiederum weiter nach Mauthausen
und in andere Konzentrationslager wie Bergen-Belsen und Auschwitz verschleppt
wurde. 2)
Zwischen dem 14. Mai und dem 9. Juli 1944 gelang es dem SS-Sondereinsatzkommando Ungarn (SEK) unter der Leitung von Adolf Eichmann mit Hilfe der ungarischen Gendarmerie unter der Leitung von Major László Ferenczy und unter der stillschweigenden Duldung durch die ungarische Marionettenregierung mehr als 430.000 ungarische Juden nach Auschwitz deportieren zu lassen.3) Etwa 75 Prozent der nach Auschwitz Deportierten wurden sofort bzw. kurze Zeit nach ihrer Ankunft vergast. Von den zur Arbeit Selektierten kamen zwischen dem 28. Mai und dem 19. Juni 1944 8000,4) weitere Tausende nach der Evakuierung von Auschwitz im Jänner 1945 ins KZ Mauthausen und in dessen Nebenlager. Das weitere Schicksal dieser beiden Gruppen von in Konzentrationslager verbrachten Deportierten, ist nicht Inhalt dieses Artikels.
Mit den Ostgebieten war das Reservoir an sogenannten "Ostarbeitern",
osteuropäischen Zivilarbeitern, die mehr oder weniger freiwillig zum
Arbeitseinsatz ins Deutsche Reich gekommen waren, verlorengegangen. Dies
führte auch in Österreich zu einer katastrophalen Arbeitskräfteknappheit,
die nicht nur die Kriegsindustrie, sondern auch die Landwirtschaft sowie
die zivilen Industrie- und Gewerbebetriebe betraf. Die in den ungarischen
Ghettos zusammengepferchten Juden, die auf ihren Abtransport nach Auschwitz
warteten, boten sich geradezu als Ersatz für die "Ostarbeiter" an.
Als zwischen dem 14. Mai und dem 7. Juni 1944 289.357 Juden aus der Karpato-Ukraine,
aus Nordsiebenbürgen sowie aus der ehemals jugoslawischen Batschka
deportiert wurden,5) fuhren einige Züge nicht nach Auschwitz,
sondern nach Gänserndorf bei Wien. Dort wurden etwa 3000 junge, kräftige
Frauen und Männer aus den Waggons geholt und mußten im Gau Niederdonau,
also im heutigen Niederösterreich und in Südmähren, in der
Land- und Forstwirtschaft, bisweilen auch in Gewerbe- und Industriebetrieben
Zwangsarbeit verrichten. Sie blieben organisatorisch dem SEK unterstellt,
wurden also nicht ins System der Konzentrationslager aufgenommen, sondern
durch die Arbeitsämter direkt den Arbeitgebern zugeteilt, die auch
für ihre Unterkünfte, Verpflegung und Bewachung zuständig
waren. Ihre Angehörigen fuhren weiter – vermutlich nach Auschwitz.6)
Am 7. Juni 1944, als der Einsatz jüdischer Arbeiter in Niederdonau
gerade anlief,7) forderte der Wiener Bürgermeister, SS-Brigadeführer
Karl Blaschke, beim Chef des Reichssicherheitshauptamts (RSHA), Ernst Kaltenbrunner,
Arbeitskräfte für Wien an. Regierungspräsident Delbruegge
von der Gauleitung Wien hatte sich schon früher mit demselben Anliegen
an die Berliner Zentrale des RSHA gewandt. Am 30. Juni 1944 benachrichtigte
Kaltenbrunner Blaschke von der bevorstehenden Ankunft von vier Transporten
mit etwa 12.000 ungarischen Juden.8) Tatsächlich kamen Ende
Juni 15.000 Personen aus den Ghettos Szolnok und Debrecen in Strasshof
an der Nordbahn an.9)
Der Arbeitseinsatz dieser Menschen ging nicht nur auf die Ansuchen um Arbeitskräfte der Gauleitungen von Wien und Niederdonau an das RSHA zurück, sondern stand auch im Zusammenhang mit den Bemühungen Rezsö (Rudolf) Kasztners, Geschäftsführender Vizedirektor des "Budapester Hilfs- und Rettungskomitees", Adolf Eichmann jüdisches Leben um Warenlieferungen aus dem Westen abzukaufen.10) Im Zuge dieser Verhandlungen, auf die hier nicht näher eingegangen werden kann, hatte Eichmann Kasztner am 14. Juni, also knapp zwei Wochen, nachdem die ersten ungarischen Juden aus Transporten nach Auschwitz herausgeholt und in Ostösterreich zur Zwangsarbeit eingesetzt worden waren, angeboten, 30.000 ungarische Juden in Österreich unterzubringen und sie dort "aufs Eis zu legen",11) wobei jeweils die Hälfte aus Budapest und der Provinz stammen sollte.12) Bei greifbaren Verhandlungserfolgen versprach Eichmann Kasztner, diese Menschen freizulassen. Gleichzeitig mit den Transporten aus Debrecen und Szolnok verließ auch der sogenannte "Palästinatransport" Ungarn. Das Schicksal dieses Transports war eindeutig ein Zeichen des guten Willens der SS an die Westmächte, da er von Österreich zunächst ins Sonderlager des KZ Bergen-Belsen geleitet und schließlich zur Ausreise in die Schweiz freigegeben wurde. 13)
Die 15.000 Deportierten aus Debrecen und Szolnok wurden ebenfalls nicht ins KZ-System übernommen, sondern mit Hilfe der Arbeitsämter an Betriebe in Wien, Niederösterreich, Burgenland und Südmähren aufgeteilt, wo sie schwere Arbeiten verrichten und häufig unter sehr schlechten Bedingungen leben mußten, aber nicht von der SS, sondern von betriebseigenem Personal beaufsichtigt wurden. Die Arbeitgeber entrichteten für die geleistete Arbeit bestimmte Beträge an das von Hermann Krumey geleitete "Außenkommando Ungarn" in Wien, das diesen Arbeitseinsatz organisierte.14) Die Kosten für Unterbringung und Verpflegung der nicht arbeitsfähigen Familienmitglieder zogen sich die Betriebe vom "Lohn" der Arbeitsfähigen ab.15) Denn da diese ungarischen Juden auch ein Faustpfand der SS bei ihren Verhandlungen mit den Westmächten waren, erfolgten in Strasshof keine Selektionen und den Arbeitgebern wurden ganze Familien zugewiesen. Ein erheblicher Teil der Familienmitglieder waren alte oder gebrechliche Menschen und Kinder. Da Männer im arbeitsfähigen Alter häufig zum Arbeitsdienst der ungarischen Armee einberufen worden waren, stellte diese Gruppe unter den Deportierten die Minderheit dar. Die Arbeiter, die bereits im Juni nach Österreich gekommen waren, wurden organisatorisch in dieses System eingegliedert und teilten das Schicksal der "Strasshofer Transporte".
Die ungarischen Juden wurden vor allem in der Land- und Forstwirtschaft, aber auch in Industrie- und Gewerbebetrieben sowie in der Bauwirtschaft – hier vor allem beim Trümmerräumen – eingesetzt. Der wichtigste Arbeitgeber im Gau Wien, wo etwa die Hälfte der Deportierten lebte, war die Gemeinde Wien.16) Trotz harter Lebens- und Arbeitsbedingungen waren die Überlebenschancen dieser Menschen bis kurz vor Kriegsende gut. 17) Ab März 1945 wurden diese Zwangsarbeiter per Bahn oder zu Fuß nach Theresienstadt verbracht, um nicht in die Hände der Roten Armee zu fallen.18) Die Bahntransporte nach Theresienstadt fanden ein End, als der Bahnhof Strasshof am 26. März 1945 von einem alliierten Bombenangriff schwer beschädigt wurde.19) Der Großteil der in Wien und Niederdonau verbliebenen Deportierten wurde danach teils per Bahn, oft aber in mörderischen Gewaltmärschen nach Mauthausen getrieben, wobei Tausende den Tod fanden.20) Einem Teil der Deportierten gelang die Flucht.
Aus Furcht vor einem Putsch der ungarischen Rechten sowie unter ausländischem Druck verbot der ungarische Reichsverweser Miklós Horthy im Juli 1944 weitere Deportationen von Juden aus Ungarn.21) Zu diesem Zeitpunkt lebten dort noch die 200.000 jüdischen Bewohner Budapests sowie etwa 80.000 jüdische "Arbeitsdienstler" der ungarischen Armee.22) Juden durften in der ungarischen Armee nur sogenannten "Hilfs-" anstelle des regulären "Waffendienstes" leisten. Die jüdischen Arbeitsdienstler waren zur Unterstützung der Pioniere der ungarischen Streitkräfte bei Bauarbeiten und Minenräumaktionen an der Ostfront oder in Ungarn selbst eingesetzt. 23)
Als Miklós Horthy am 15. Oktober 1944 den Waffenstillstand zwischen Ungarn und der Sowjetunion erklärte, rissen die Nyílas, die faschistischen Pfeilkreuzler, unter der Führung von Ferenc Szálasi mit Hilfe der in Ungarn stationierten deutschen Truppen die Macht an sich. Am 17. Oktober 1944 kehrte Adolf Eichmann nach Budapest zurück, um die "Endlösung" der Judenfrage, die seit Horthys Deportationsverbot am 9. Juli 1944 praktisch zum Stillstand gekommen war, zu vollenden. Die Vernichtungsmaschinerie von Auschwitz stand zu diesem Zeitpunkt allerdings schon still. Am 7. Oktober 1944 hatten die Gefangenen des Sonderkommandos zumindest eine der Gaskammern zerstört. Kurze Zeit danach wurden die Vergasungen eingestellt und Himmler befahl, die Gaskammern und Krematorien abzureißen, was im November und Dezember 1944 geschah.24) Andererseits benötigte der Chef der Abteilung Bauwesen im SS-Wirtschafts- und Verwaltungshauptsamt (WVHA), Hans Kammler, dringend Arbeitskräfte für die Errichtung unterirdischer Fertigungsanlagen von Jagdflugzeugen und V-2-Waffen.25) Und entlang der Grenze zwischen Ungarn und dem Deutschen Reich wurde seit Anfang Oktober 1944 am Bau des sogenannten "Südostwalls", 26) einem System von Panzergräben und Befestigungsanlagen, welche das Vorrücken der Roten Armee auf Wien stoppen sollte, gebaut. 27)
Am 18. Oktober erklärte sich der ungarische Innenminister Gabor Vajna bereit, dem Deutschen Reich 50.000 jüdische Männer und Frauen als Arbeitssklaven zur Verfügung zu stellen. Da es an Zügen fehlte, wurden die in Budapest zwangsrekrutierten Juden und Jüdinnen Ende Oktober zu Fuß in Richtung Grenze nach Hegyeshalom in Marsch gesetzt. Zwischen dem 6. November und dem 1. Dezember 1944 übergaben die Nyílas 76.209 ungarische Juden den Deutschen als "Leihgabe" bis Kriegsende, danach wurden zwar nicht die Deportationen, wohl aber die Zählung der übergebenen "Leihjuden" eingestellt.28) Da die in mörderischen Fußmärschen von Budapest nach Hegyeshalom getriebenen Budapester Juden und Jüdinnen Hegyeshalom bereits in einem so geschwächten Zustand erreichten, daß sie kaum mehr arbeitsfähig waren, wurden die Deportationen später per Bahn durchgeführt.29)
In Hegyeshalom, an der heutigen ungarisch-österreichischen Grenze, übergaben die ungarischen Wachmannschaften die "Leihjuden" der SS. Diese brachte sie nach Zurndorf, von wo aus ein Teil weiter in Konzentrations- und Arbeitslager im Deutschen Reich verschickt wurde.30) Die restlichen Männer und Frauen teilten die SS-Mannschaften unter der Leitung von Rudolf Höss auf österreichische Industriebetriebe, vor allem jedoch auf Lager entlang der Grenze auf, wo sie zusammen mit deutschen und österreichischen Zivilisten, Hitlerjugend, Fremdarbeitern und Kriegsgefangenen am "Südostwall" mitschanzen mußten.31) Organisatorisch unterstanden die ungarisch-jüdischen Schanzarbeiter den Gauleitern von Niederdonau – Hugo Jury – und Steiermark – Siegfried Uiberreither –, welche als Reichssicherheitskommissare für den Bau des "Südostwalls" verantwortlich waren. Ab November waren ungarisch-jüdische Schanzarbeiter in Westungarn im Raum Sopron und Köszeg sowie im Gau Niederdonau als Schanzarbeiter im Einsatz, ab Weihnachten 1944 kamen Gruppen jüdischer Arbeitsdienstler auch in den Gau Steiermark. Die SS behielt weiterhin einen gewissen Einfluß auf den Arbeitseinsatz der Juden. So blieben diese "Schutzhäftlinge", deren Arbeitseinsatz zunächst Rudolf Höss, der ehemalige Kommandant von Auschwitz, organisierte.32) Der Stand der jüdischen Zwangsarbeiter mußte der Gestapo gemeldet werden.33)
Die Lebensumstände in den westungarischen und österreichischen
Arbeitslagern waren in der Regel unmenschlich. Szabolcs Szita gibt an,
daß etwa ein Drittel der 35.000 ungarisch-jüdischen Zwangsarbeiter
im Gau Niederdonau im Zuge ihres Arbeitseinsatzes an Hunger, Erschöpfung
und Seuchen starben oder von den Wachmannschaften ermordet wurden.34)
Als im Februar und März 1945 in Lagern im Gau Steiermark Flecktyphus
ausbrach, wurden auf Anweisung der Gauleitung Kranke systematisch von Angehörigen
der Waffen-SS und des Volkssturms, bisweilen unter Mithilfe der Hitlerjugend
(HJ), erschossen. 35)
Mit dem Herannahen der Roten Armee erging Ende März in den
Lagern entlang des "Südostwalls" der Befehl, die jüdischen Schanzarbeiter
in Richtung Mauthausen zu evakuieren. Organisiert wurden diese Märsche
von den Gauleitungen, welche auch den Großteil des Bewachungspersonals
zur Verfügung stellten. Begleitet wurden die Transporte von Angehörigen
des Volkssturms, welche an den jeweiligen Rayonsgrenzen abgelöst wurden,
von HJ und von der Gendarmerie. Zum Unterschied von Evakuierungstransporten
aus Konzentrationslagern stellte hier die SS bzw. die Gestapo lediglich
die zahlenmäßig kleine Transportleitung, welche die Häftlingskolonne
auf der gesamten oder zumindest auf längeren Strecken begleitete.
Soweit diese Verkehrsmittel zur Verfügung standen, wurden die
durch die unmenschlichen Lebens- und Arbeitsbedingungen völlig erschöpften
Zwangsarbeiter per Bahn oder per Schiff abtransportiert. In den meisten
Fällen mußten sie jedoch zumindest einen Teil des Weges zu Fuß
zurücklegen. Die Routen sowie die täglich zurückzulegenden
Strecken und die Zusammensetzung der Begleitmannschaften waren dabei im
voraus festgelegt.
Für den Kreis Fürstenfeld ist eine "Geheime Dienstanweisung" vom 22. März 1945 erhalten, die einen guten Einblick in die Planung und Organisation dieser Märsche gibt.36) Demnach sollten im Fall des Alarms, der dann sechs Tage später erfolgte, die jüdischen Zwangsarbeiter im Kreis Fürstenfeld zu Fuß am ersten Marschtag in zwei Lagern, in Strem sowie im Lager "Buchmannmühle" bei Poppendorf, gesammelt und von dort am nächsten Tag in ein gemeinsames Sammellager in Bierbaum gebracht werden. Als Begleitmannschaften waren Angehörige des Volkssturms vorgesehen, die Leitung oblag den Ortsgruppenführern, die während der Bauarbeiten Unterabschnittsleiter waren. Ausgearbeitet wurde der Plan vom Kreisorganisationsleiter, der auch für die organisatorische Abwicklung des Stellungsbaus und somit u. a. für die Koordinierung der Arbeitskräfte zuständig war.37) Dieser erhielt seine Anweisungen vom Kreisleiter, der wiederum dem Gauleiter als Reichsverteidigungskommissar unterstand. Im Gau Steiermark oblag die Leitung der Bauabschnitte Kreisleitern. So war für die Bauleitung im Abschnitt VI, Oberwart und Fürstenfeld, der Kreisleiter von Oberwart, Eduard Nicka,38) zuständig, für den Abschnitt V, Feldbach und Mureck, der Kreisleiter von Feldbach, Anton Rutte.39) Die Kreisleitungen, die für den Bau des "Südostwalls" zuständig waren, planten und organisierten also auch die Rückzugsmärsche, den unmittelbaren Befehl zum Abmarsch erteilte die Gauleitung. 40)
Interessanterweise fehlt in dieser Dienstanweisung jeglicher Hinweis auf eine Beteiligung der SS beim Rückzug der jüdischen Schanzarbeiter, was aber nicht bedeutet, daß diese fehlte. Denn schon beim Arbeitseinsatz hatten Angehörige des Volkssturms, der HJ, der SA und sogenannte "politische Leiter", also NS-Funktionäre, das Wachpersonal gestellt. Lediglich in der Steiermark waren auch Angehörige der kroatischen Waffen-SS zur Bewachung der ungarischen Juden eingesetzt 41) Die SS behielt jedoch die Oberaufsicht über die Juden. Diese Aufteilung der Zuständigkeiten wurde bei den Evakuierungsmärschen weitgehend beibehalten.
Dieses Nebeneinander von Mannschaften der SS bzw. Gestapo und der Gauleitungen mit jeweils eigenem Führungspersonal bzw. Befehlshierarchien führte erstaunlicherweise nur in ganz wenigen Fällen zu Kompetenzüberschreitungen oder -streitigkeiten. Während SS-Männer eine kleine Kerngruppe stellten, wurde der Großteil der Wachmannschaften von Angehörigen des örtlichen Volkssturms gestellt. Die Volkssturmmänner sowie die Hitlerjungen, die sie bisweilen verstärkten, unterstanden nicht der SS, sondern ihren eigenen Kommandanten, diese wiederum der Kreisleitung. Für Verpflegung und Unterkunft waren ebenfalls die örtlichen Parteistellen zuständig.
Die Gefangenen mußten in der Regel im Freien übernachten,
was angesichts noch immer niedrigen Temperaturen und des feuchten Wetters
ebenso an ihren Kräften zehrte, wie die fehlende Verpflegung.
Den Befehl zur Rückführung der jüdischen Zwangsarbeiter
erteilte der Reichsführer-SS Heinrich Himmler an die Gauleiter. Nach
übereinstimmenden Aussagen von Teilnehmern an dieser Besprechung soll
Himmler um den 28. März 1945 in Wien den Gauleitern von Niederdonau
und Steiermark den Befehl zur "ordentlichen" Evakuierung gegeben haben.42)
Eine ordentliche Evakuierung bedeutete, daß das Leben der Juden nach
Möglichkeit geschont werden sollte, ein Befehl, der sehr willkürlich
interpretiert werden konnte und wurde und möglicherweise auch so verstanden
werden sollte. Wie wenig die tatsächliche Durchführung des Rückzugs
mit diesem Befehl zu tun hatte, veranschaulicht der Transport ungarisch-jüdischer
Zwangsarbeiter aus dem "Südostwall"-Bauabschnitt Bruck an der Leitha.
Der zuständige Abschnittsleiter, Alfred Waidmann, gab 1947 bei einem
polizeilichen Verhör folgendes zu Protokoll:
"Für die Juden lag vom Gauleiter Hugo Jury der Befehl vor, sie anständigst zu behandeln und hinreichend für einige Tage mit Marschverpflegung zu versehen, für die kranken Juden Tragbahren vorzubereiten, da die Juden in einem Sonderzug abgesondert von den Ausländern abtransportiert werden sollten. Über den Bestimmungsort war ich nicht informiert. Der Transport sollte von der SS, der die Juden unterstanden, durchgeführt werden. Da keine Eisenbahnzüge kamen, wurde der Befehl dahingehend abgeändert, daß die Juden bei der Schiffsstation in Deutsch-Altenburg zu sammeln sind und von dort verschifft und weitertransportiert würden. Die Juden wurden deswegen in Deutsch-Altenburg gesammelt." 43)
Trotz der angeblich so klar erteilten Anweisung des Gauleiters, die Juden "anständigst zu behandeln", ereigneten sich in der Nacht vom 29. zum 30. März 1945 bei der Auflösung des Lagers Engerau, das zu diesem Abschnitt gehörte, zahlreiche Morde. Vor dem Abmarsch der Zwangsarbeiter nach Bad Deutsch-Altenburg wurden die Kranken und Nichtgehfähigen in ihren Quartieren grausam erschossen oder erstochen.44) Während des Marsches ermordeten die Wachmannschaften, die vor dem Aufbruch mehrere Liter Wein erhalten hatten, 102 Transportteilnehmer. Der Transport der jüdischen Zwangsarbeiter aus den Lagern im Raum Bruck an der Leitha verlief im Gegensatz dazu ruhig. In Bad Deutsch-Altenburg wurden die Transporte gesammelt und auf Schleppkähne verladen. Die etwa 2000 Häftlinge erhielten weder zu Essen noch zu Trinken. Als die Schiffe am 6. April in Mauthausen ankamen, konnten viele der völlig Entkräfteten nur noch an Land kriechen. Die Schwächsten wurden von den SS-Männern, die den Transport in Mauthausen übernahmen, sofort in die Donau gestoßen. 45)
Während die Routen sowie die Ablösung der Begleitmannschaften genau geplant und organisiert waren, unterblieb nicht nur beim Abtransport der Zwangsarbeiter aus dem Abschnitt Bruck an der Leitha die Vorsorge für die notwendigste Verpflegung der Häftlinge. Die jüdischen Zwangsarbeiter mußten während der strapazenreichen Fußmärsche tagelang hungern. In seiner Befragung durch den Direktor der britischen Legal Division in Österreich, Lord Claud Schuster, erklärte Siegfried Uiberreither, der ehemalige Gauleiter der Steiermark, 1946 wie er den Befehl Himmlers, die jüdischen Zwangsarbeiter "ordentlich" von der ungarisch-österreichischen Grenze nach Mauthausen zu bringen,46) aufgefaßt hatte:
"I mean by that that they [the Jews] were supposed to arrive in Mauthausen, taking into consideration all the difficulties of transportation and communication, which had been disrupted at the time, in such a manner that they could be housed properly and should suffer no damage." 47)
Die Morde an tausenden ungarischen Juden im Zuge der Evakuierung waren, nach der Deutung der führenden NS-Funktionäre, für die Uiberreithers Aussage exemplarisch ist, auf kriegsbedingte Transport- und Kommunikationsprobleme zurückzuführen. Tatsächlich wurden die Morde unmittelbar vor und während der Todesmärsche jedoch aufgrund klarer und einheitlicher Befehle verübt. Die Erschießung von Kranken und Nichtmarschfähigen bei den Evakuierungen aus Konzentrationslagern waren gängiger Usus, der nun auch beim Rückzug der ungarischen Juden vom "Südostwall" zur Anwendung kam. Weiters gab es einen von der SS sowie von der Waffen-SS bereits seit langem ausgeführten Befehl, daß Juden in Kampfgebieten zu erschießen seien. Diese Anweisungen wurden nun von den Gau- und Kreisleitungen an deren Untergebene, also an die Wachmannschaften der Evakuierungstransporte ungarischer Juden – den Volkssturm, die Gendarmerie und die HJ – weitergegeben.48) Die Morde waren daher eingeplant. "Vorausblickende" Kommandanten bestimmten bereits vor dem Abmarsch Beerdigungskommandos. 49)
Vor dem Abmarsch der Transporte wurden die Kranken und Nichtmarschfähigen häufig liquidiert, um nicht in die Hände des rasch heranrückenden Feindes zu fallen. Die Morde im Lager Engerau waren kein Einzelfall. Im Lager "Ziegelofen" in Köszeg wurde im März 1945 die einzige Gaskammer auf ungarischem Gebiet installiert, welche am 22. und 23. März 1945 zur Liquidierung der Kranken der Köszeger Lager "Ziegelofen" und "Brauhaus" diente.50) Als die letzten Köszeger Zwangsarbeiter am 25. März 1945 per Bahn in Richtung Steiermark abtransportiert und die Lager endgültig aufgelöst wurden, befanden sich dort noch immer eine größere Anzahl Kranker. Diese wurden von den Wachmannschaften und SS grausam erschossen oder – angeblich um weniger Spuren zu hinterlassen – gehenkt. 51)
In einigen Lagern blieben die Kranken beim Abzug zurück. So wurden die Türen der Schule in Klöch in der Steiermark, in der sich die nichtmarschfähigen Kranken befanden, beim Abzug am 30. März einfach zugenagelt. Als Ortsbewohner die Zurückgebliebenen entdeckten, nahmen sich Frauen ihrer an und verpflegten sie. Fünf Tage nach Abmarsch des Transports erschien ein SS-Kommando in Klöch und erschoß die Kranken in einem nahegelegenen Wald.52) Bereits wenige Wochen vorher waren auf Befehl der zuständigen Kreisleiter angeblich typhuskranke jüdische Zwangsarbeiter von Angehörigen der Wachmannschaften erschossen worden. 53)
Bei der Räumung des Zwangsarbeitslagers für ungarische Juden in Balf in Westungarn am 28. März 1945 blieben etwa 200 Kranke mit einigen Betreuern zurück.54) Am 31. März sammelte ein SS-Trupp die Kranken ein und schoß diese in einen Panzergraben. Das Massaker ereignete sich nur Stunden, bevor die Russen Balf einnahmen. Da die SS bei den Morden in Eile war, gab es einige Überlebende, die später den Tathergang beschrieben. Das Massaker forderte 176 Menschenleben. 55)
Auch jene Zwangsarbeiter, welche bei der Auflösung der Lager abtransportiert wurden, waren aufgrund der schweren Arbeit sowie der unmenschlichen Lebens- und Arbeitsbedingungen sehr geschwächt. In der Regel mußten sie zumindest einen Teil des Weges nach Mauthausen zu Fuß zurücklegen. Viele Transporte aus den grenznahen Lagern im Gau Steiermark wurden überhaupt in Fußmärschen durch Ostösterreich getrieben. Während dieser Märsche erhielten die Häftlinge tagelang nichts zu Essen oder zu Trinken und mußten im Freien schlafen. Sämtliche Wachmannschaften – egal ob Angehörige des Volkssturms, der HJ, der Gendarmerie oder der SS – erhielten den strikten Befehl, sowohl Flüchtlinge als auch Nichtmarschfähige zu erschießen. Dies eröffnete der Mordlust vieler Bewacher Tür und Tor, die immer wieder Juden, die sich bückten, ihre Notdurft verrichten wollten oder um Essen bettelten, erschossen. Die meisten Morde geschahen jedoch aus blindem Gehorsam in Verbindung mit Mißachtung jüdischen Lebens, wenn Erschöpfte und Nachzügler zunächst brutal zum Weitergehen genötigt und im Falle mangelnder Reaktion erschossen wurden.
Da der Rückzug "ordentlich" vor sich gehen sollte, waren Massaker
nach dem Abmarsch nicht erlaubt. Die Erschießung von Nichtmarschfähigen
galt als kriegsbedingte Notwendigkeit, Massaker als Übergriffe. Allerdings
leuchtete selbst hohen Parteifunktionären die feine Unterscheidung
zwischen erlaubten und unerlaubten Morden offenbar nicht ein, weshalb Morde
an Marschfähigen in der Regel weder unterbunden noch bestraft wurden.
Als am 7. April 1945 ein großer Transport von etwa 6- bis 8000 ungarischen
Juden und Jüdinnen den Präbichl überquerte, schossen Angehörige
des sogenannten "Alarm-Kommandos", eine Eisenerzer SA-Einheit, welche den
Transport im Rahmen des Volkssturms begleitete, in die marschierende Kolonne
und ermordeten mehr als 200 Menschen. Das Morden war vom Kreisleiter von
Leoben, Otto Christandl, angestiftet worden. Der SS-Transportleiter griff
jedoch in das Massaker ein, verlangte die sofortige Einstellung des Feuers
und erhob bei seinen vorgesetzten Dienststellen in Graz Beschwerde. Ludwig
Krenn, der Führer des "Alarm-Kommandos", wurde kurzfristig festgenommen,
tat jedoch auf Anweisung der Kreisleitung zwei Tage später bei einem
weiteren Transport wieder Dienst.56) In diesem Fall hatte der SS-Transportleiter
den Befehl vom "ordentlichen" Rücktransport beherzigt – was, wie aus
zahlreichen Dokumenten hervorgeht, Erschießungen von Erschöpften
auf dem Weg nach Eisenerz nicht ausgeschlossen hatte –, die örtliche
Parteispitze jedoch nicht.
Vor allem Einheiten der Waffen-SS beteiligten sich an der Ermordung
ungarischer Juden im frontntnahen Gebiet. Wie oben erwähnt wurden
auch Gruppen von Juden aus den "Strasshofer-Transporten" zu Kriegsende
nach Mauthausen getrieben, wobei häufig die Gendarmerie die Bewachung
überhatte. In Hofamt-Priehl in Niederösterreich war im April
ein Durchgangslager für solche Deportierten eingerichtet worden. In
der Nacht vom 2. auf den 3. Mai ermordeten unbekannte Angehörige der
Waffen-SS 223 Insassen dieses Lagers. Die Täter konnten nicht ausgeforscht
und die Hintergründe daher nicht aufgeklärt werden. Möglicherweise
begingen sie die Tat aufgrund allgemeiner Befehle (keine Juden im Frontgebiet),
aber ohne direkten Befehl übergeordneter Dienststellen.57) Massaker
an Angehörigen der "Strasshofer Transporte" durch Angehörige
der Waffen-SS ereigneten sich auch in Göstling und in Weißenbach
an der Triesting. 58)
Die nationalsozialistischen Organisatoren der Rückzugsmärsche
hatten sowohl das Massensterben als auch die Ermordung von Erschöpften
eingeplant und befohlen, obwohl sogenannte "Exzeßtaten" – also Massaker
an Marschfähigen bzw. marschierenden Kolonnen – zumindest unerwünscht
waren. In Nachkriegsverfahren versuchten führende NS-Funktionäre
ihre Mitverantwortung an den Morden im Zuge der Todesmärsche stets
mit dem Himmler-Befehl zur "ordentlichen" Evakuierung zu widerlegen. Im
April 1945 mußten Juden, die sich bereits auf dem Rückmarsch
von der burgenländisch-ungarischen Grenze befunden hatten, auf der
Laßnitzhöhe bei Nestelbach noch einmal Schanzarbeiten leisten.
Ein Teil der jüdischen Häftlinge war zu diesem Zeitpunkt bereit
so schwach, daß sie nicht mehr arbeiten konnten. Der Kommandant des
dort stationierten Volkssturm-Battaillons, Oskar Reitter, lieferte die
Kranken, denen er bereits seit Tagen die Nahrung verweigert hatte, Angehörigen
einer ebenfalls dort stationierten Waffen-SS-Einheit aus, welche diese
liquidierten. Nach dem Krieg wurden 18 Leichen exhumiert.59) Das
Verfahren gegen Reitter fand erst 1960 statt. Tobias Portschy, der ehemalige
stellvertretende Gauleiter der Steiermark, sagte dabei als Entlastungszeuge
aus. Er betonte, daß Reitter unmöglich einen Befehl zur Ermordung
ungarisch-jüdischer Zwangsarbeiter gegeben haben könne, da er
als Kreisamtsleiter wissen mußte,
"daß auf Befehl des Reichsführers-SS die Juden womöglich unversehrt nach Mauthausen in das Konzentrationslager zu bringen oder zu transportieren sind. […] Wenn also damals zu Ostern 1945 Erschießungen von Juden vorgekommen sind, […] so sind dies ausgesprochene Übergriffe untergeordneter Organe gewesen." 60)
Die Erinnerung der Belastungszeugen an die Geschehnisse vom April 1945
war 1960 auffallend schlecht, sodaß Reitter freigesprochen wurde.
Die Verfahren der britischen Militärgerichte der Jahre 1946/47 gegen
steirische Kreisleiter, wie z. B. der Erste Eisenerzer Mordprozeß,
der das oben erwähnte Massaker am Präbichl zum Gegenstand hatte,
oder der Prozeß wegen der Erschießung typhuskranker Juden in
Klöch 61) hatten jedoch bewiesen, daß selbst dort, wo die unmittelbaren
Täter "untergeordnete Organe" waren, die Mordbefehle von der Parteispitze
ausgingen. Die Aussagen, welche Angehörige des Volkssturms sowie der
HJ als Angeklagte und Zeugen bei den doch zahlreichen Verfahren vor österreichischen
Volksgerichten machten, ließen ebenfalls keinen Zweifel daran, daß
die Befehle, Nachzügler oder "Flüchtlinge" zu erschießen,
von der örtlichen Parteispitze ausgegeben worden waren. Für die
Angehörigen der SS gehörte diese Vorgangsweise schon lange zum
Alltag der Rückzugsmärsche aus Konzentrations- und Arbeitslagern.
Aber auch die Waffen-SS hatte offenkundig allgemeine Mordbefehle zumindest
für
Juden in Frontgebiet, was Österreich ab Ende März 1945 war. Als
die Befehle bezüglich der Behandlung von Juden bei Evakuierungsmärschen
zu Kriegsende an die Mitglieder des Volkssturms, der HJ und der Gendarmerie
weitergegeben wurden, fanden sie auch hier weitgehende Akzeptanz, eben
weil sie von höchsten Stellen ausgingen.
Bereits ab Februar 1945 kamen größere Gruppen jüdischer
Arbeitsdienstler der ungarischen Armee in Lager nach Westungarn, von wo
sie nach kurzem Aufenthalt entweder in Lager im heutigen Österreich,
häufig jedoch per Bahn nach Mauthausen verbracht wurden. Der endgültige
Rückzug der jüdischen Zwangsarbeiter aus den westungarischen
Lagern erfolgte ab dem 23. März 1945. 62) Im Raum Sopron waren
zu diesem Zeitpunkt noch etwa 10.000 jüdische Zwangsarbeiter im Einsatz,
63) im Raum Köszeg etwa 8000. 64) Während die Zwangsarbeiter
aus den Soproner Lagern in Richtung Niederdonau in Marsch gesetzt wurden,
erfolgte die Evakuierung aus Köszeg sowie aus dem südlicher gelegenen
westungarischen Lager Bucsu durch die Steiermark, wobei Rechnitz erster
Sammelpunkt im Gau Steiermark war. 65)
Die jüdischen Zwangsarbeiter aus den zehn Soproner Lagern 66) wurden entlang dem Neusiedlersee über Breitenbrunn nach St. Margarethen geleitet, dem ersten großen Sammelplatz in Niederdonau. Dort stießen sie auf die Transporte aus den nordburgenländischen Lagern Donnerskirchen und Schattendorf.67) Außer den routinemäßigen Erschießungen von Nichtmarschfähigen wurden im Zuge dieser Evakuierung gleich zwei Massaker verübt. Im Steinbruch von St. Margarethen richtete die SS ein erstes großes Blutbad an, indem sie Steine auf die Rastenden rollte.68) 18 Opfer dieses Massakers, die später exhumiert wurden, sind in Eisenstadt begraben. 69) Von einem kleinen Nachzügler-Transport wurden sechs Juden im Meierhof bei St. Margarethen erschossen. 70)
Von St. Margarethen führte der Weg weiter über Eisenstadt und Stotzing nach Loretto, wo sich weitere Transporte anschlossen, die vermutlich ebenfalls aus Ungarn über die Route Hof und Au dorthin geleitet worden waren. Die Transporte erreichten Loretto erst in der Dunkelheit. Dort erwartete sie ein Spalier von SS-Männern, die blindwütig auf die Marschierenden einschlugen und zahlreiche Menschen töteten.71) Ein Überlebender des Lagers Schattendorf passierte Loretto zwar unbelästigt, doch sahen er und seine Kameraden die Leichen der Opfer des Massakers am Straßenrand liegen.72)
Über Seibersdorf ging der Weg weiter nach Gramatneusiedl, wo die
völlig erschöpften Transportteilnehmer in Waggons gepfercht und
nach Mauthausen transportiert wurden. Der Bahntransport nach Mauthausen
dauerte knapp drei Tage. Während dieser Zeit erhielten die Häftlinge
tw. keine, 73) tw. nur sehr geringe Verpflegung. 74)
Während der Abtransport der jüdischen Zwangsarbeiter aus
den Köszeger Lagern ins Deutsche Reich, also ins heutige Österreich,
in der Regel per Bahn erfolgte, mußten diese den Rest der Strecke
durch das Burgenland, die Steiermark und Oberösterreich nach Mauthausen
zumeist zu Fuß zurücklegen, wobei sie mit Transporten aus den
südburgenländischen und steirischen Lagern zusammengefaßt
wurden. Wolf Gancz machte einen derartigen Todesmarsch ab Eberau mit und
gehörte zu den etwa 6-8000 Zwangsarbeitern und Zwangsarbeiterinnen,
die am 7. April 1945 den Präbichl passierten, als dort das berüchtigte
Massaker verübt wurde, dem mehr als 200 Menschen zum Opfer fielen.
Gancz schilderte unter anderem, wie seine Kolonne, die 3000 Personen umfaßt
haben soll, als sie am 30. März 1945 Eberau verließ, 75)
mit Transporten aus den Lagern Strem, Feldbach, Heiligenkreuz, Jennersdorf,
Fehring, Schachendorf, Neumarkt a. d. Raab, Bucsu sowie aus St. Anna am
Aigen zusammengelegt wurde. 76) Wie unten noch näher zu zeigen sein
wird, befanden sich unter den Transportteilnehmern auch Zwangsarbeiter
aus den Köszeger Lagern. Die Angaben von Gancz erscheinen nicht ganz
verläßlich, da die von ihm angegebene Route nicht jener der
Geheimen Dienstanweisung vom 22. März 1945 entspricht. 77) So
dürfte auch die von ihm angegebene Zahl der Teilnehmer nicht exakt
sein, doch läßt sie auf mehr als 10.000 Personen schließen,
78) die allein mit diesem Transport von der Grenze nach Graz getrieben
wurden. Während des Marsches von Eberau nach Graz erhielten die Häftlinge
als Verpflegung lediglich einen halben Laib Brot.79) Judith Hruza
kam am 23. März von Köszeg nach Rechnitz, von wo sie am 28. März
in Richtung Graz evakuiert wurde. Auch sie überlebte das Massaker
am Präbichl vom 7. April 1945. 80) Das Lager in Bucsu wurde am 28.
März 1945 aufgelöst, die Zwangsarbeiter überquerten bei
Rechnitz die österreichische Grenze und gerieten am 7. April ebenfalls
in die Schießerei am Präbichl. 81)
Ein Teil der Zwangsarbeiter aus Köszeg und Bucsu wurde bereits einige Tage früher per Bahn nach Rechnitz bzw. Burg gebracht, angeblich um im Burgenland weiter zur Arbeit eingesetzt zu werden. Obwohl hunderte kranke Zwangsarbeiter in Köszeg noch vor dem Abmarsch ermordet worden waren, 82) kamen in Burg am 24. März noch etwa 220 Arbeitsunfähige an. Diese Kranken wurden in der Nacht zum 25. März in der Nähe von Rechnitz erschossen.83) Auch kranke Angehörige der Gruppe aus Bucsu sollen in einem Wald in der Nähe von Rechnitz ermordet worden sein.84) Die jüdischen Zwangsarbeiter und Zwangsarbeiterinnen, die von Köszeg nach Rechnitz gebracht und dort in zwei Lagern untergebracht worden waren, wurden, wie Judith Hruza berichtete, relativ gut behandelt, bis sie wenige Tage später ihren Marsch durch die Steiermark und Oberösterreich antreten mußten. Ihre Route führte zunächst von Rechnitz nach Markt Neuhodis, Markt Allhau und Hartberg. 85) In Hartberg stießen sie auf den Transport aus Deutsch-Schützen. 86)
Dieser Transport war bereits vor dem Abmarsch am 28. März 1945 stark dezimiert worden, da drei Angehörige der Waffen-SS-Division "Wiking" sowie fünf Feldgendarmen achtzig Juden erschossen hatten, obwohl diese marschfähig waren. Auf Befehl ihres Bannführers Alfred Weber holten die Hitlerjungen, die nach der Flucht der zuvor wachhabenden SA-Leute zur Bewachung der Juden eingeteilt worden waren, die Opfer aus dem Lager und lieferten sie ihren Mördern aus. Die Hitlerjungen waren zuammen mit Angehörigen der Waffen-SS auch als Eskorten des Transports eingeteilt. Während des Marsches verübten Mitglieder der HJ und der Waffen-SS weitere Morde an Erschöpften. Der Transport wurde auf Nebenstraßen am ersten Tag über St. Kathrein, Kohfidisch, Kirchfidisch und Mischendorf nach Jabing geleitet. Von dort ging es am nächsten Tag weiter nach Rotenturm a. d. Pinka, Oberdorf, Litzelsdorf, Wolfau und Hartberg. In Sebersdorf übergab die HJ den Transport Angehörigen des Volkssturms, welche diesen – vermutlich über Ilz und Gnies 87) – weiter nach Gleisdorf führten. Die Angehörigen der Waffen-SS-Division "Wiking" dürften den Transport bis Graz begleitet haben. 88)
Ein weiterer Transport, welcher in Rechnitz zusammengestellt wurde und etwa 4-5000 Personen umfaßte, marschierte über Hartberg und Großpesendorf nach Gleisdorf. 89) Auf diesem Teilstück kam es zu zahlreichen Fluchten. In dem kleinen steirischen Ort Kalch wurden mindestens 14 Juden von Dorfbewohnern versteckt und gerettet.90) In der Umgebung Prebensdorf ging der Volkssturm im Auftrag der Kreisleitung auf die Suche nach Flüchtlingen und nahm 18 Personen fest, die dann zwischen dem 7. und 11. April 1945 von Angehörigen der Waffen-SS-Division "Wiking" erschossen wurden. 91)
Noch einmal zurück zu den Evakuierungstransporten aus Köszeg: Am 24. März übernahmen 13 Hitlerjungen unter der Leitung ihres Führers Anton Strasser in Burg 1000-1200 jüdische Zwangsarbeiter aus Köszeg, um sie nach Strem zu führen.92) Diese 16- und 17jährigen Burschen waren zum Teil erstmals bewaffnet und hatten den Befehl erhalten, Nichtmarschfähige zu erschießen. Einer der ehemaligen Hitlerjungen, der den Auftrag hatte, Juden von Burg nach Moschendorf zu bringen, schilderte 1992 diesen Einsatz:
"Wir erhielten eines Tages im März den Auftrag, am nächsten
Tag in der Früh in
Uniform bei der Post zu erscheinen, auch Strasser [der HJ-Führer]
war mit. Wir fuhren auf einem Traktor zum Zollhaus nach Strem, wir wußten
nicht, was wirklich geschehen sollte. Wir faßten Karabiner aus. Wir
kamen zum Bahnhof nach Rechnitz [Muß aber Burg sein]. Dort wurde
uns gesagt, daß mit einem Zug 1300 Juden ankommen, die wir nach Strem,
Moschendorf usw. transportieren (Fußmarsch) sollten. Es war dort
ein Platz, es wurden die Juden aufgeteilt in solche, die marschieren konnten,
und solche, die nicht marschieren konnten. Ca. 300 meldeten sich als nicht
gehfähig, sie glaubten, mit Lastwagen transportiert zu werden. Etliche
wurden gleich niedergeschlagen. Wir erhielten 100 Juden zu zweit. Das muß
man sich vorstellen, 3-4 hätte man erschießen können, aber
mit dem Karabiner ist man erledigt, wenn 100 rundherum sind. Es waren nur
Männer, 25 bis 40 Jahre alt, einige alte Männer. Sie konnten
kaum marschieren, obwohl sie wollten. Mein Kollege aus Feldbach marschierte
vorne, ich hinten. Es wurde uns gesagt, wenn einer nicht kann, sollen wir
ihn erschießen, in den Straßengraben werfen, es würde
ein LKW folgen, der diese aufsammeln würde." 93)
Die Folge waren eine Reihe von Morden durch Hitlerjungen und ihre Führer
entlang der Strecke in Eisenberg, Höll, Gaas, Maria Weinberg und Edlitz.
94) Unterwegs waren in Eberau und Moschendorf, wo bereits Juden im
Arbeitseinsatz standen, auch Teilnehmer dieses Transports zurückgelassen
worden. Die letzte Gruppe wurde von Strem nach Heiligenbrunn und Reinersdorf
weitergeführt. Bereits am 28. März erfolgte die Evakuierung der
Zwangsarbeiter dieser Lager ins Landesinnere. Gemäß der "Geheimen
Dienstanweisung" vom 22. März wurden die Insassen der Lager Eberau,
Moschendorf, Strem und Reinersdorf in Strem gesammelt. 95) Tags darauf
mußten sie entlang der Route Strem, Güssing, Sulz, Rehgraben,
Neusiedl und Deutsch-Kaltenbrunn Bierbaum erreichen, wo sie auf die Transporte
aus den Lagern Inzenhof, Heiligenkreuz und Popendorf stießen, deren
erster Sammelpunkt letzteres Lager gewesen war, von wo sie über Rudersdorf
nach Deutsch-Kaltenbrunn und Bierbaum marschiert waren. Von Bierbaum bewegte
sich der Transport, der inzwischen viele tausende Männer und Frauen
umfaßte, weiter entlang der oben erwähnten Route über Ilz
und Gnies nach Gleisdorf.
Aus Klöch wurden die jüdischen Zwangsarbeiter über Hürth,
Ratschendorf, Jagerberg, St. Stefan im Rosenthal sowie Kirchberg an der
Raab nach Gleisdorf geleitet, von St. Anna am Aigen führte die Route
vermutlich über Poppendorf und Gnas nach Gleisdorf. 96)
Gleisdorf war der Sammelpunkt aller Transporte, bevor diese weiter nach Graz getrieben und dort auf verschiedene Lager aufgeteilt wurden.97) Die jüdischen Zwangsarbeiter, die zwischen dem 28. und 30. März von der ungarisch-österreichischen Grenze abmarschiert waren, erhielten in Graz ihre erste Mahlzeit. Die ein- bis zweitägige Rast diente dazu, die Kolonnen vor dem Weitermarsch nach Mauthausen neu zusammenzustellen. 98) Der große Transport mit 6-8000 Juden und Jüdinnen, der am 7. April 1945 am Präbichl Opfer des mörderischen Überfalls der Eskorten wurde, verließ Graz am 4. April.99) Die jüdischen Gefangenen marschierten in drei Kolonnen auf beiden Seiten der Mur in Richtung Bruck a. d. Mur. Von einem Transport ist bekannt, daß hinter Graz drei Gestapo-Männer, ukrainische Waffen-SS sowie Angehörigen des Volkssturms die Bewachung des Transports übernahmen. 100)
Andere Transporte unterschiedlicher Größe, die jedoch durchwegs kleiner waren als der vom 4. April, verließen Graz später. So wurden etwa 1500 Personen am 12. April 1945 durch Gratwein geschleust.101) Ein Transport mit etwa 500 ungarischen Juden soll Graz sogar erst am 26. oder 28. April 1945 in Richtung Leoben verlassen haben. 102) Bei allen diesen Transporten verübten die Wachmannschaften – Gestapo- und SS-Männer, Gendarmen sowie Angehörige des Volkssturms – zahlreiche Morde an Erschöpften.
Vermutlich 20 Teilnehmer des Transports, der Graz am 4. April verließ, versuchten nahe Eggenfeld bei Gratkorn zu fliehen. Angehörige der dort vorübergehend stationierten Waffen-SS-Division "Wiking" griffen sie im Waldgebiet des Eggenfelderkogels auf, trieben sie in einer Wasserrinne zusammen und erschossen sie. Einer der Flüchtlinge hatte sich im Heu versteckt, doch wurde auch er von einem SS-Mann aufgestöbert, der ihn zwei Tage lang in einen Stall sperrte und schließlich ebenfalls erschoß. 103)
Im allgemeinen waren der körperliche Zustand und die seelische Verfassung der Häftlinge jedoch bereits zu schlecht für Fluchtversuche. Die Gendarmeriepostenchronik von St. Peter Freienstein bei Leoben schildert das Elend dieses Marsches:
"Anfangs April zogen hier mehrere Transporte von Juden durch. Der größte Transport bestand aus 6000 Juden. Sie kamen von Schanzarbeiten an der ungarischen Grenze und sollten in das Konzentrationslager Mauthausen marschieren. Die Juden waren derart abgemagert, so daß [sic!] sie kaum gehen konnten. Im Unteren Tollinggraben starben in einer Nacht neun Juden, die dort begraben wurden." 104)
Josef Juwanschitz gelang es, zwei Juden aus einem Transport, der am
8. April durch St. Peter Freienstein getrieben wurde, zu retten. Er versteckte
die beiden völlig erschöpften Männer bis Kriegsende in seinem
Haus, obwohl dort auch einige SS-Männer einquartiert waren.
105)
Am 7. April erreichte das Morden einen schrecklichen Höhepunkt
im Massaker am Präbichl. Bei den später durchkommenden, kleineren
Transporten kam es weiterhin zu den üblichen Morden an Kranken und
Erschöpften.
Von Eisenerz wurden diese Transporte über Hieflau, Lainbach und Großreifling nach St. Gallen getrieben, wobei sich, nach Aussagen von Überlebenden, die Wachmannschaften zahlreiche Morde und Mißhandlungen zuschulden kommen ließen und sich auch die Zivilbevölkerung grausam benahm. 106) Doch gab es auch in diesem Gebiet Helfer. Maria Maunz war 13 Jahre alt, als etwa 1500 Häftlinge auf der elterlichen Wiese bei Landl lagerten. Ihre Mutter gab einem Juden Essen, obwohl dies der NSDAP-Ortsgruppenleiter bei Todesstrafe verboten hatte. Eine Nachbarin versuchte, einem etwa 17jährigen, völlig erschöpften Burschen Milch einzuflößen. "Er starb und wurde an Ort und Stelle beerdigt." 107)
Hinter St. Gallen bewegten sich die Transporte weiter in nördlicher Richtung in den Gau Oberdonau, also ins heutige Oberösterreich. Zwischen dem 10. und 13. April 1945 übernahmen oberösterreichische Gendarmen und Volkssturmmänner in Kleinreifling die Bewachung der jüdischen ZwangsarbeiterInnen und geleiteten sie bis Kastenreith bzw. Dipoldsau.108) Erschöpfte wurden dabei auf Fuhrwerken mitgeführt. Dennoch kam es auch auf dieser Strecke zu zahlreichen Erschießungen, "die in erster Linie von fliegenden SS- und Wehrmachtskommandos insbesondere an den gehunfähig gewordenen Teilnehmern vorgenommen wurden".109) Einer der Transporte erreichte am 13. April Großraming, wo die Gefangenen im Ennskraftwerk verpflegt wurden. Angehörige von SS, SD und Gestapo warfen einige der Kranken in die Enns. 110)
Obwohl die Zahl der SS-Männer unter den Wachmannschaften bei den Todesmärschen durch Oberösterreich höher war als in der Steiermark, wurden die Morde an ungarischen Juden keineswegs nur von diesen verübt. Wie ein 1962 in Bonn durchgeführtes Gerichtsverfahren nachwies, ergingen auch hier Mordbefehle von der Kreisleitung an den Volkssturm. 111) Nachdem der letzte Transport Reichraming in Richtung Losenstein verlassen hatte, entdeckten der Kommandant des örtlichen Volkssturms und sein Stellvertreter, einen Juden, der zurückgeblieben war. Auf Befehl seines Vorgesetzten schoß der stellvertretende Volkssturmkommandant den Erschöpften in die Enns. Wie der Täter später vor Gericht aussagte, habe er aufgrund jahrelanger nationalsozialistischer Propaganda selbst in dem erschöpften Juden noch einen Feind gesehen, weiters habe er vermutet, daß der Befehl seines Vorgesetzten "von oben" angeordnet worden sei:
"Er wisse nur so viel, daß die Befehle grundsätzlich über die Partei an den Ortsgruppenleiter oder über die SA-Standarte Steyr an H., den örtlichen SA-Führer [und Volkssturmkommandanten] gekommen seien."
Das Gericht schloß sich dieser Meinung an, obwohl H. bei einer gerichtlichen Einvernahme in Österreich versichert hatte, er habe keinen Mordbefehl gegeben und ein derartiger Befehl sei auch nicht von übergeordneten Stellen erlassen worden, er habe vielmehr den Auftrag gehabt, die Juden zu verköstigen.
"Es [das deutsche Gericht] hält insoweit die Bekundung des Zeugen
S. anläßlich seiner Vernehmung am gleichen Tag für bedeutsam,
in der er zum Ausdruck gebracht hat: Ihm sei zwar kein Befehl zur Erschießung
zurückgebliebener Juden bekannt geworden. Wohl aber habe ihn ein Mitglied
der Kreisleitung der NSDAP in Steyr darauf hingewiesen, daß in den
nächsten Wochen Judentransporte durch das Ennstal gingen, und daran
die Bemerkung geknüpft, daß die Inhaber von öffentlichen
Ämtern und die Funktionäre der NSDAP etwas erleben würden,
wenn mehr als 2000 Juden — die Judentransporte sollten etwa 4000 umfassen
— Steyr erreichten. Tatsächlich sind dann auch zahlreiche Juden durch
Volkssturm-Angehörige getötet worden.
Bei dieser Sachlage spricht viel dafür, daß sich auch H.
und ihm folgend auch der Angeklagte von der Erwägung haben leiten
lassen, daß kein zurückgebliebener Jude mit dem Leben davonkommen
dürfe." 112)
In dem Verfahren, auf das sich das deutsche Gericht berief, war Adolf
Klaus-Sternwieser, Kommandant des Volkssturms in Losenstein, angeklagt,
seine Untergebenen aufgefordert zu haben, Nichtgehfähige zu erschießen,
da möglichst wenige Juden Mauthausen erreichen sollten.113)
Sternwiesers Untergebene waren überzeugt, daß dieser auf Anweisung
der Kreisleitung handelte. Dennoch mißachteten die meisten von ihnen
den Mordbefehl. 114)
Viele Angehörige des Volkssturms, der SS sowie der Wehrmacht befolgten
jedoch die Befehle und verübten unzählige Morde, während
sich die Kolonnen der Erschöpften durch das Ennstal schleppten. Dabei
kam es auch zu Willkürakten. Als ein Transport am 14. April in Losenstein
lagerte, tolerierten die Wachen, daß die Häftlinge Holz sammelten
und Feuer machten. Einer der Holzsammler wurde jedoch von einem Volkssturmmann
erschossen.115) (In Ternberg wurden im Februar 1946 30 Opfer exhumiert.
116) ) Schließlich kamen die Transporte über Garsten nach Steyr,
von wo sie über Sierning und Hargelsberg nach Enns und schließlich
Mauthausen getrieben wurden. 117) Eine weitere Route dürfte über
Gleink nach Dietachdorf, Stadlkirchen, Kronstorf und Enns geführt
haben. 118)
Ein weiterer Transport mit etwa 1000-1200 Personen marschierte von Graz
nach Voitsberg. Von dort wurde er über Köflach nach Salla zum
Gaberl (Stubalpe) getrieben. Danach passierten die Kolonnen Weißkirchen
und Judenburg. Hinter Judenburg führte diese Route über Pöls,
Möderbrugg und Trieben nach Liezen. Die Bewachungsmannschaften stellte
der Volkssturm von Fohnsdorf und Pöls. 119)
Als Angehörige des Fohnsdorfer Volkssturms den Transport am 9.
April am Gaberl übernahmen, um diesen nach Liezen zu eskortieren,
erteilte ihnen ihr Kommandant den Befehl, Nichtmarschfähige zu erschießen.120)
Da er mit einer größeren Zahl von Opfern rechnete, stellte er
gleichzeitig ein Beerdingungskommando zusammen, das am Ende des Zuges ging
und die Toten bestattete.
Der Transport traf am 13. April in Liezen ein und marschierte am 14.
April weiter.121) In Oberösterreich führte die Route über
den Phyrnpaß nach St. Pankraz, 122) Kirchdorf an der Krems, Schlierbach,123)
Neuhofen an der Krems und St. Marien 124) nach Mauthausen.
In Mauthausen waren die Qualen für die Überlebenden der Todesmärsche noch nicht zu Ende. Da das Konzentrationslager Mauthausen überfüllt war, wurden sie zunächst in einem in Marbach gelegenen Zeltlager untergebracht.125) Um Platz für Neuankömmlinge zu schaffen, wurden am 16., 26. und 28. April 1945 neuerliche Fußmärsche ungarischer Juden vom Zeltlager ins Lager Gunskirchen organisiert.126) Die völlig entkräfteten Menschen mußten sich von Mauthausen zurück nach Enns und Asten und von dort über St. Florian, Ansfelden, Weißkirchen, Schleißheim, Thalheim und Wels nach Gunskirchen schleppen. Die Opferzahl auf dieser letzten, 55 Kilometer langen Etappe war erschreckend. Allein auf den ersten vier Kilometern, zwischen Mauthausen und der Eisenbahnbrücke, sollen 800 Häftlinge erschossen worden sein, um die Schwächsten und Langsamsten gleich zu Beginn zu eliminieren. 127) Die genaue Opferzahl dieses Todesmarsches kann nicht mehr festgestellt werden, Schätzungen belaufen sich auf bis zu 6000 Tote.128) Die zahlreichen Gedenkstätten entlang dieser Strecke bezeugen die Unmenschlichkeit dieses Marsches. 129)
Gunskirchen war überbelegt und typhusverseucht. In den letzten Kriegstagen brach die Versorgung der mehr als 20.000 Insassen völlig zusammen. Als das Lager am 5. Mai 1945 von amerikanischen Truppen befreit wurde, waren die meisten Insassen nicht nur unterernährt, sondern krank. Die Zahl derer, die die Befreiung nur wenige Tage oder Wochen überlebten, geht in die Tausende.
Die Zahl der im Zuge der Todesmärsche ermordeten oder an Erschöpfung gestorbenen ungarischen Juden läßt sich nur vermuten. Wenn Szitas Berechnung stimmt, daß ein Drittel der 35.000 im Gau Niederdonau eingesetzten Juden bereits vor Auflösung der Lager starben, 139) wurden mehr als 20.000 jüdische Schanzarbeiter in Richtung Mauthausen in Marsch gesetzt. Die Zahl der im Gau Steiermark eingesetzten ungarischen Juden ist nicht dokumentiert, doch wurden mehr als 10.000 Häftlinge in unterschiedlichen Transporten durch die Gaue Steiermark und Oberdonau nach Mauthausen getrieben. Zu diesen kamen noch die Angehörigen der "Strasshofer Transporte", die während der Märsche nach Mauthausen ebenfalls tausende Opfer zu beklagen hatten. In Gunskirchen wurden zu Kriegsende etwa 20.000 Häftlinge befreit, dazu kamen noch Überlebende in den KZ Mauthausen und Ebensee, wobei nicht festzustellen ist, wie viele davon Todesmärsche hinter sich gebracht hatten. Das 1948 gegründete Jüdische KZ-Grabstätten-Eruierungs-Komitee, das in den späten 40er Jahren zahlreiche Überführungen jüdischer Opfer, die in Österreich nur notdürftig verscharrt gewesen waren, in würdige Gräber in Ungarn und Österreich vornahm, schätzte bei seiner Auflösung im Jahr 1951 die Zahl der ungarisch-jüdischen Opfer der Todesmärsche in Österreich auf 23.000.131) Diese Schätzung ist wohl nicht zu hoch gegriffen, obwohl sich unter den exhumierten Gräbern auch einige von Lagern befanden.
Nach der Befreiung Österreichs durch die Alliierten handelten sogenannte "Volksgerichte", also Sondergerichte, die sich ausschließlich mit NS-Verbrechen befaßten, zahlreiche Verfahren wegen Gewaltverbrechen gegen ungarische Juden ab. So befaßte sich der erste österreichische Volksgerichtsprozeß, der vom 14. bis 18. August 1945 vor dem Landesgericht Wien als Volksgericht abgehandelt wurde, mit dem Todesmarsch ungarischer Juden vom Lager Engerau nach Deutsch-Altenburg, bei dem 102 Menschen ermordet worden waren.132) Die Verfahren wegen dieses Tatkomplexes waren deshalb zahlreich, weil die Verbrechen in der Endphase des Krieges verübt worden und die Spuren daher noch frisch waren. Außerdem waren viele Täter als Einheimische namentlich bekannt und konnten ausgeforscht werden. Anders war die Lage bezüglich der an den Morden beteiligten SS-Männern, die nur in den seltensten Fällen gefaßt und vor Gericht gestellt wurden.
Die Mehrzahl der Verfahren wurde in den Jahren 1945-1948 abgehandelt, danach nahm das öffentliche, politische und justizielle Interesse an einer Bestrafung von NS-Verbrechen merklich ab, wie sich auch im spärlicher werdenden Presseecho zeigte. Das Strafausmaß war bei späteren Urteilen ebenfalls geringer, obwohl es auch Ausnahmen gab. So wurde der Angeklagte im letzten Engerauer Mordprozeß, der im Juli 1954 stattfand, noch zu einer lebenslangen Kerkerstrafe verurteilt, von der er mehr als 19 Jahre tatsächlich verbüßte.133) Dennoch wurden die Urteile der Volksgerichte in den späten vierziger und fünfziger Jahren merklich milder, die Freisprüche nahmen zu. So verurteilte das Volksgericht Wien im Jahr 1946 fünf an der Ermordung jüdischer Zwangsarbeiter in Deutsch Schützen beteiligte Hitlerjungen zu Arreststrafen zwischen 15 Monaten und drei Jahren, wobei deren jugendliches Alter zu berücksichtigen ist.134) Als 1955 der befehlsgebende HJ-Bannführer Alfred Weber vor Gericht stand, wurde er mangels Beweisen freigesprochen. 135)
Nach der Auflösung der Volksgerichte im Jahr 1955 gingen die Verfahren wegen NS-Gewaltverbrechen an Schwurgerichte über, bei denen die Bereitschaft, Schuldsprüche zu fällen, bereits sehr gering war. Von der Ermordung nichtarbeitsfähiger Juden in Nestelbach durch Angehörige der Waffen-SS war bereits oben die Rede. 1946 wurden zwei Angehörige des Volkssturms die dort für die Bewachung und Verpflegung der Juden zuständig gewesen waren, wegen Beihilfe zum Mord und Quälerei zu zehn bzw. zwei Jahren Haft verurteilt, da sie auf Befehl ihres Vorgesetzten Oskar Reitter todgeweihten Juden keine Verpflegung mehr gegeben hatten.136) Dieser, der ehemalige Volkssturmbattaillonsführer und Kreisamtsleiter von Graz-Land, war verdächtig, die Morde angestiftet zu habe. Er wurde erst 1960 vor Gericht gestellt und ebenfalls mangels Beweisen freigesprochen.137) In beiden Fällen hatten die Gerichte bei den Sprüchen in den vierziger Jahren die Schuld der später Freisgesprochenen als erwiesen angesehen. Allerdings gingen die Freisprüche nicht zuletzt auf die Aussagen der früher Verurteilten zurück, die nun nicht mehr bereit waren, gegen ihre früheren Vorgesetzten auszusagen. 138)
In den Jahren 1946/47 handelten Allgemeine britische Gerichte der britischen
Militärregierung in der Steiermark eine ganze Anzahl von Verfahren
wegen Gewaltverbrechen gegen ungarische Juden im Zuge der Todesmärsche
ab. Die britische Spruchpraxis war rigider als die österreichische,
obwohl die Gerichte auch bemüht waren, Musterprozesse für eine
demokratische Rechstsprechung zu führen. Während es den britischen
Gerichten gelang, eine ganze Reihe von Kreisleitern wegen Anstiftung zum
Mord zu verurteilen, ließen österreichische Gerichte derartige
Anschuldigungen in der Regel bereits vor der Anklageerhebung fallen. Sie
verurteilten hochrangige NS-Funktionäre lediglich wegen der hochrangigen
Position, welche diese innerhalb der NS-Hierarchie innegehabt hatten. Obwohl
die Strafen auch hier zum Teil empfindlich waren, konnten sich die Verurteilten
später in der Öffentlichkeit als "politisch" und nicht kriminell
Verurteilte darstellen und ihre Taten verharmlosen.
139)
1) Hilberg gibt 8142, Varga 8225 Verhaftete an. Vgl.:
Raul Hilberg, Die
Vernichtung der europäischen Juden, Bd. 2, Fischer
Taschenbuch Verlag
Frankfurt/Main 1990, S. 897; László Varga,
Ungarn, in: Wolfgang Benz
(Hrsg.), Dimension des Völkermords, Oldenburg München
1991, S. 341.
2) Szabolcs Szita, Ungarische Zwangsarbeiter in Niederösterreich
(Niederdonau) 1944-1945, in: Unsere Heimat. Zeitschrift
des Vereines für
Landeskunde von Niederösterreich, 63/1 (1992), S.
31. Der Gestapobeamte Karl
Künzel, Kommandant des Arbeitserziehungslagers Oberlanzendorf,
gab 1945 an:
?Mit dem Horthykrach in Ungarn bekam ich bei [sic!] 200
ungarische Juden in
das Lager eingewiesen. Diese gehörten hauptsächlich
industriellen und
politischen Kreisen an." Schriftlicher Bericht Karl Künzels
vom 25. 12.
1945, Landesgericht für Strafsachen (im folgenden:
LG) Wien als Volksgericht
(im folgenden: Vg) 1 Vr 4750/46 gegen Karl Künzel,
Dokumentationsarchiv des
österreichischen Widerstandes (im folgenden: DÖW)
E 21.341/A, Bd. I a. Am
25. 4. 1944 kamen 53 ?Angehörige des ungarischen
Adels sowie Politiker und
Industrielle aus Budapest" nach Mauthausen. Hans Marsalek,
Die Geschichte
des Konzentrationslagers Mauthausen, 2. Auflage, Österreichische
Lagergemeinschaft Mauthausen Wien 1980, S. 126.
3) Dieter Wisliceny, führender Mitarbeiter
Eichmanns in Ungarn, gab nach dem
Krieg an, daß bis Juli 1944 etwa 458.000 ungarische
Juden nach Auschwitz
verschleppt wurden, von denen etwa 108.000 zum Arbeitseinsatz
gelangten.
Randolph L. Braham, The Destruction of Hungarian Jewry.
A Documentary
Account, Boulder: Social Science Monographs New York
1963, Dokument 440, S.
928. Laut den Aufzeichnungen László Ferenczys
wurden insgesamt 434.351
Menschen verschleppt. Der Reichsbevollmächtigte
in Ungarn, Edmund
Veesenmayer, verzeichnete 437.402 Deportierte. Ders.,
The Politics of
Genocide. The Holocaust in Hungary, Columbia University
Press New York 1981,
S. 606 f. László Varga setzt die Zahl der
Deportierten mit 444.152 Personen
fest. Varga, Ungarn, in: Benz (Hrsg.), Dimension, S.
344.
4) Marsalek, Mauthausen, S. 127.
5) Varga, Ungarn, in: Benz (Hrsg.), Dimension,
S. 344.
6) Vgl. die Aussagen von Emil Tuchmann im Prozeß
gegen Siegfried Seidl, LG
Wien Vg 1b Vr 770/46 sowie von Viktor Schwarz in der
Voruntersuchung gegen
Emil Tuchmann, LG Wien Vg 3e Vr 1955/45. Vgl. auch: Eleonore
Lappin, Der Weg
ungarischer Juden nach Theresienstadt, in: Miroslav Kárny,
Raimund Kemper,
Margarita Kárná (Hrsg.), Theresienstädter
Studien und Dokumente 1996,
Academia Theresienstädter Initiative Prag 1996,
S. 52-81, Berichte von
Augenzeugen und Überlebenden siehe S. 57 f.
7) Viktor Schwarz gab 1945 an, am 26. 5. 1944 aus
der Batschka deportiert
worden zu sein. In Gänserndorf wurde er zusammen
mit 700 Leidensgenossen aus
dem Zug geholt und zur Zwangsarbeit in Niederösterreich
eingesetzt.
Zeugenaussage von Viktor Schwarz vom 23. 8. 1945, LG
Wien Vg 3e Vr 1955/45
gegen Emil Tuchmann. Am 22. 6. 1944 berichtete der Gendarmerieposten
Großhollenstein an das Landratsamt Amstetten über
den Arbeitseinsatz von 11
"ostungarischen" Juden, die am 8. 6. 1944 an ihrem Arbeitsplatz
angekommen
waren. DÖW E 19.829.
8) Schreiben des Chefs der Sicherheitspolizei und
des SD, Ernst
Kaltenbrunner, an den Bürgermeister von Wien, SS-Brigadeführer
Blaschke, vom
30. 6. 1944, Dok. 3803-PS, in: Der Prozeß gegen
die Hauptkriegsverbrecher
vor dem Internationalen Militärgerichtshof, 33.
Bd., Nürnberg 1947, S. 168
f.
9) Zu den Zahlen der nach Strasshof Deportierten
siehe Szita,
Niederösterreich, S. 34 f.
10) Siehe dazu: Der Bericht des jüdischen
Rettungskomitees aus Budapest
1942-1945. Vorgelegt von Dr. Rezsö Kasztner, Archiv
Yad Vashem B/7-3, Yehuda
Bauer, ?Onkel Saly" - Die Verhandlungen des Saly Mayer
zur Rettung der Juden
1944/45, in: Vierteljahreshefte für Zeitgeschichte
25 (1977), S. 188-220;
ders., Jews for Sale? Nazi-Jewish Negotiations, 1933-1945,
Yale University
Press New Haven und London 1994; Braham, Politics of
Genocide, S. 932-976;
Eleonore Lappin, Ungarisch-jüdische Zwangsarbeiter
in Wien 1944/45, in:
Martha Keil und Klaus Lohrmann (Hrsg.), Studien zur Geschichte
der Juden in
Österreich, 1. Bd., Böhlau Verlag Wien, Köln,
Weimar 1994, S. 140-165.
11) Kasztner-Bericht, S. 48.
12) Da es, wie im folgenden gezeigt wird,
nicht zur Deportation der Budapester
Juden kam, wurden nur 15.000 ?Provinzjuden" nach Österreich
verschickt.
13) Die Freilassung der Mitglieder des ?Palästinatransports"
in die Schweiz
erfolgte in zwei Etappen. Am 21. 8. 1944 überquerten
384 Personen die
Schweizer Grenze, in der Nacht vom 6. zum 7. 12. 1944
folgten weitere 1368
Personen.
14) Hermann Krumey war in Budapest der zweithöchste
Funktionär des SEK
gewesen. Mit ihm kamen Siegfried Seidl und Wilhelm Schmidtsiefen
sowie
einige untergeordnete Mitglieder des SEK nach Wien.
15) Anordnung über die Beschäftigung
von Juden erlassen vom Präsident des
Gauarbeitsamtes und Reichstreuhänder der Arbeit
für Niederdonau, Alfred
Proksch, am 27. Juni 1944, DÖW E 19.829.
16) Leo Balaban, der mit der Führung der Kartothek
der eingesetzten jüdischen
Arbeiter in der Zentrale des SEK in Wien beauftragt war,
gab als Zeuge an,
daß hier etwa 8000 ungarische Juden beschäftigt
waren. Eine undatierte Liste
der Wiener Lager weist knapp 6000 Internierte aus. LG
Wien Vg 1 Vr 770 gegen
Siegfried Seidl. Die unterschiedlichen Angaben lassen
sich damit erklären,
daß die jüdischen ZwangsarbeiterInnen je nach
den wirtschaftlichen
Bedürfnissen häufig verlegt wurden.
17) Zur Organisation des Arbeitseinsatzes siehe
LG Wien Vg 1 Vr 770/46 gegen
Siegfried Seidl; LG Wien Vg 3e Vr 1955/45 gegen Emil
Tuchmann;
Kasztner-Bericht; Lappin, Zwangsarbeiter Wien, dies.
Theresienstadt.
18) Am 8. 3. 1945 verließ Transport
IV/16 Wien mit etwa 1070 Personen und
erreichte Theresienstadt am selben Tag. Kasztner-Bericht,
S. 164; H. G.
Adler, Theresienstadt 1941-1945. Das Antlitz einer Zwangsgemeinschaft.
Geschichte, Soziologie, Psychologie, Tübingen 1955,
S. 198; Brief von H. D.
vom 22. 9. 1995 an die Autorin, Lappin, Theresienstadt,
S. 66 ff.
19) Josef Neidhart, Strasshofer Heimatbuch, Eigenverlag
Strasshof Herbst 1989,
S. 213 f.
20) Die Sterbematriken der Israelitischen Kultusgemeinde
in Wien weisen
weniger als 600 ungarische Juden aus, die zwischen Anfang
Juni 1944 und
Anfang Mai 1945 im Großraum Wien verstarben und
am Wiener Zentralfriedhof,
IV. Tor, bestattet wurden. Braham errechnete, daß
25 % der nach Strasshof
Deportierten - also midestens 4000 Personen - ums Leben
kamen. Braham,
Politics of Genocide, S. 654.
21) Zu den Hintergründen für diese Entscheidung
siehe ebda, S. 708-716.
22) Varga, Ungarn, in: Benz (Hrsg.) Dimension,
S. 344 und S. 348.
23) Hilberg, Vernichtung, S. 871 f. Vgl. auch:
Randolph L. Braham, The
Hungarian Labor Service System 1939-1945, East European
Quarterly, Boulder
und Columbia University Press New York 1977, S. 59-139.
24) Auschwitz, in: Israel Gutman (Hrsg.), Encyklopädie
des Holocaust. Die
Verfolgung und Ermordung der europäischen Juden,
Piper München und Zürich
o.D., Bd. I A-G, S. 117.
25) Hilberg, Vernichtung, S. 922 f.
26) Der ?Südostwall" wurde auch "Reichsschutzstellung"
bzw. ?Ostwall"
bezeichnet.
27) Leopold Banny, Schild im Osten. Der Südostwall
zwischen Donau und
Untersteiermark 1944/45, Eigenverlag Leopold Banny, A-7322
Lackenbach 1985,
S. 58.
28) Bericht des Gendarmerie-Oberleutnants Ferenczy, in:
Varga, Ungarn, in Benz
(Hrsg.) Dimension, S. 349.
29) Telegramm Edmund Veesenmayers an das Deutsche
Außenamt vom 21. 11. 1944,
in: Randolph L. Braham, The Destruction of Hungarian
Jewry, World Federation
of Hungarian Jews, New York 1963, Dokument 242, S. 532
f. Zu den Fußmärschen
von Budapest zur Reichsgrenze vgl.: Szabolcs Szita, Die
Todesmärsche der
Budapester Juden im November 1944 nach Hegyeshalom-Nickelsdorf,
in:
Zeitschichte, Heft 3-4 22. Jg. (1995), S. 124-137.
30) Dieter Wisliceny vom SEK Ungarn gab nach dem
Krieg in seiner Einvernahme
in Nürnberg an, daß ein kleiner Teil der ersten
30.000 Arbeiter sofort von
der österreichischen Grenze nach Flossenbürg
und Sachsenhausen
weitertransportiert wurde. Vgl.: Braham, Destruction,
Dokument 440, S. 928.
Am 26. 11. 1944 verzeichnete das KZ Mauthausen einen
Zugang von 495
Budapester Juden. Marsalek, Mauthausen, S. 127.
31) Szabolcs Szita, The Forced Labor of Hungarian Jews
at the Fortification of
the Western Border Regions of Hungary, 1944-1945, in:
Randolph L. Braham
(Hrsg.), Studies On the Holocaust in Hungary, Social
Science Mongraphies,
Bolder and the Csengeri Institute for Holocaust Studies
of the Graduate
School and University Center of the City University of
New York, Columbia
University Press New York 1990, S. 175-193.
32) Telegramm Edmund Veesenmayers an das Deutsche Außenamt
vom 21. 11. 1944,
vgl,: Braham, Destruction, Dokument 242, S. 532 f.
33) BuMinI, Gruppe Staatspolizei Abt. 2C, Niederschrift
aufgenommen mit Rudolf
Stanz am 22. 10. 1964 in Graz, Österreichisches
Staatsarchiv. Archiv der
Republik (im folgenden: AdR) Bundesministerium für
Inneres (im folgenden:
BuMinI) 54.370-18/70.
34) Szabolcs Szita, Forced Labor, in: Braham (Hrsg.),
Studies, S. 179.
35) Vgl.: AdR, Bundesministerium für Justiz
(im folgenden: BuMinJu) 60.942/61,
Strafsache gegen Dr. Siegfried Uiberreither; Amtserinnerung
vom 8. 8. 1961;
AdR BuMinJu 68.306/64, Strafsache gegen Dr. Siegfried
Uiberreither;
Einsichtsakten der ho. Abt. 10; AdR BuMinI 54.787-18/67,
Strafverfahren
gegen Eduard Meissl; Public Record Office London (im
folgenden PRO) War
Office (im folgenden: WO) 310/144, Aussage von Anton
Rutte vom 25. 5. 1946;
LG Graz Vg 7c Vr 869/45 gegen Josef Stampfer u. a.
36) Geheime Dienstanweisung Nr. 24, Kreis Fürstenfeld
vom 22. 3. 1945. PRO
Foreign Office (im folgenden: FO) 1020/2063.
37) Niederschrift aufgenommen mit Rudolf Stanz am 22.
10. 1964 in Graz, AdR
BuMinI 54.370-18/70 betreffend Eduard Meissl u. a.
38) LG Wien Vg 11g Vr 190/48, gegen Stefan Beigelböck
u. a.
39) Statement taken down on 25. 5. 1946 with Anton Rutte,
PRO WO 310/144.
40) Ermittlungsbericht der Kriminalpolizei Graz
vom 5. 7. 1945, PRO WO
310/155; Befragung des Siegfried Uiberreither durch Lord
Schuster am 5. 3.
1946 über die Verantwortung der Ermordung von 7000
ungarischen Juden im
April 1945, in der Steiermark, DÖW 12.697.
41) Es handelte sich dabei um Angehörige der Waffen-SS-Divisionen
"Handschar",
"Kama" und "Prinz Eugen". Bericht der Sicherheitsdirektion
für das Land
Oberösterreich an die Zentrale Stelle der Landesjustizverwaltungen
in
Ludwigsburg (im folgenden: Ludwigsburg) Zl 9AR-Z 85/61
vom 6. 11. 1962, AdR
BuMinI 457-13/57.
42) Befragung des Siegfried Uiberreither durch Lord Schuster
am 5. 3. 1946
über die Verantwortung der Ermordung von 7000 ungarischen
Juden im April
1945, in der Steiermark, DÖW 12.697 sowie Aussage
von Franz Ziereis,
Kommandant von Mauthausen am 25. 5. 1945 zitiert in:
Peter Kammerstätter,
Der Todesmarsch ungarischer Juden vom KZ Mauthausen nach
Gunskirchen, April
1945. Eine Materialsammlung mit Bildern (unveröffentlicht),
Linz 1971, S. 8,
DÖW 6733. Zeugenvernehmung von Tobias Portschy am
5. 2. 1960, LG Graz 13 Vr
20/60 gegen Oskar Reitter sowie Kasztner-Bericht, Archiv
Yad Vashem B/7--3,
S. 170.
43) Niederschrift aufgenommen mit Alfred Waidmann am
8. 3. 1947, LG Wien Vg 1a
Vr 10/50 gegen Alfred Waidmann.
44) Niederschrift aufgenommen mit Rudolf Kronberger am
9. 7. 1945, LG Wien Vg
2b Vr 564/45 gegen Rudolf Kronberger u. a.; Die genaue
Zahl dieser Opfer
wurde nicht festgestellt, der zuständige Abschnittsleiter
Alfred Waidmann
wollte von 60 Personen gehört haben, LG Wien Vg
1a Vr 10/50 gegen Alfred
Waidmann.
45) Protokoll aufgenommen am 15. 8. 1945 mit Ignaz Blau
und Ernö Honig, LG
Wien Vg 1a Vr 1125/45 gegen Josef Entenfellner u. a.
Die sogenannten
?Engerauer Mordprozesse" beschäftigten die österreichischen
Volksgerichte
fast ein ganzes Jahrzehnt lang. Der erste Prozeß
zu diesem Tatkomplex fand
im August 1945, der letzte im Juli 1954 statt. Dennoch
konnte die Frage, wer
die Mordbefehle, auf die sich die Angeklagten glaubhaft
beriefen, nun
tatsächlich gegeben hätte, nicht geklärt
werden.
46) Uiberreither gab an, daß die Besprechung Himmlers
mit den Gauleitern sowie
mit dem Kommandanten des KZ Mauthausen, Franz Ziereis,
am 28. 3. 1945
stattfand. Er selbst wollte den Befehl zum "ordentlichen"
Rückzug an die
zuständigen Kreisleiter weitergegeben haben. Befragung
des Siegfried
Uiberreither durch Lord Schuster am 5. 3. 1946 über
die Verantwortung der
Ermordung von 7000 ungarischen Juden im April 1945, in
der Steiermark, DÖW
12.697. Am 29. 3. erfolgte der Abmarsch aus den österreichischen
Lagern
entlang der ungarischen Grenze. Die westungarischen Lager
waren bereits ab
dem 23. 3. 1945 geräumt worden.
47) Befragung des Siegfried Uiberreither durch Lord Schuster
am 5. 3. 1946
über die Verantwortung der Ermordung von 7000 ungarischen
Juden im April
1945, in der Steiermark, DÖW 12.697.
48) Die Befehle an die bei den Transporten eingeteilten
Gendarmen kamen
vermutlich von der Gestapo.
49) Dies geschah z. B. auf der Strecke vom Gaberl nach
Trieben in der
Steiermark. AdR BuMinJu 68.763/55, betreffend Strafsachen
Albin Grossmann,
Viktor Abschner, Valentin Gries, Matthias Mitter und
Johann Wöhry.
50) Braham, Politics of Genocide, 1. Bd., S. 343; Ansprache
von Pál Bács vor
dem Denkmal für die Opfer des Lagers "Ziegelofen"
am 23. 3. 1990, Kopie des
Manuskripts im Institut für Geschichte der Juden
in Österreich [im
folgenden: IGJ] sowie LG Wien Vg 1 b Vr 1018/45 gegen
Johann Zemlicka.
51) LG Wien Vg 1a Vr 1010/45 gegen Johann Hölzl
sowie LG Wien Vg 1 b Vr
1018/45 gegen Johann Zemlicka.
52) Klöcher Schulbericht 1944/45, Kopie IGJ.
53) Ermittlungen wegen Judenmorden im Raum Klöch,
PRO WO 310/167; Aussage von
Anton Rutte vom 25. 5. 1946, PRO WO 310/144; LG Graz
13 Vr 2924/60 gegen
Anton Rutte u. a. Die Schuldigen an der Erschießung
der 26 Kranken wurden im
November 1947 vom einem britischen Militärgericht
in Graz abgeurteilt. Die
Morde an den zurückgebliebenen Kranken durch SS-Männer
blieben unaufgeklärt.
54) Aussage von Simon Sacharia und Avraham Blechner bei
der israelischen
Polizei, 1. Zwischenbericht vom 1. 1. 1970 an die Zentrale
Stelle der
Landesjustizverwaltungen Ludwigsburg, Ludwigsburg 502
Ar-Z 108/1967, gegen
Unbekannt, abgegeben an die Staatsanwaltschaft (im folgenden:
StA) Stuttgart
16 Js 209/67, in: AdR BuMinI 55.086-18/70.
55) Aussage von Josef Zwickel am 11. 7. 1967, Ludwigsburg
502 Ar-Z 108/1967,
gegen Unbekannt, abgegeben an StA Stuttgart 16 Js 209/67,
in: AdR BuMinI
55.086-18/70.
56) Die Morde am Präbichl wurden im April und Oktober
1946 von Allgemeinen
britischen Militärgerichten in drei Verfahren minutiös
aufgeklärt und
abgehandelt. Für eine Zusammenfassung der Geschehnisse
am Präbichl siehe:
"Advice on Evidence" von Theodore Turner vom 20. 2. 1946,
S. 3, PRO FO
1020/2056. Vgl. weiters: PRO FO 1020/2034.
57) LG Wien Vg 3c Vr 2488/45 gegen unbekannte Täter
(im folgenden UT).
58) Zu Göstling vgl.: LG Wien Vg 1 b Vr 2092/45
gegen Ernst Burian u. a.;
Klaus-Dieter Mulley, Nationalsozialismus im politischen
Bezirk Scheibbs 1930
bis 1945. Versuch einer Regionalgeschichte, Phil. Diss.,
Wien 1981, S.
299-304., zu Weißenbach/Triesting vgl.: Neues Österreich
vom 7. 9. 1947; LG
Wien Vg 5d 6267/47 gegen UT.
59) Exhumierungsbericht des Gendarmeriepostens Nestelbach
an das LG Graz vom
23. 3. 1946, LG Graz Vg 1 Vr 821/46, gegen Jakob Rappold
und Johann
Grobbauer.
60) Zeugenvernehmung von Dr. Tobias Portschy am 5. 2.
1960, LG Graz 13 Vr
20/60 gegen Oskar Reitter.
61) Siehe dazu PRO WO 310/144 und PRO WO 310/167.
62) Andreas Veith und Karl Kohn dienten seit Oktober
1942 im Arbeitsdienst der
ungarischen Armee. Nach Einsätzen in Bistrica, Szombathely
und Papa, kamen
sie im Jänner 1945 in ein Lager in Sopron. Im Februar
wurden die Zeugen in
Viehwaggons nach Windisch Minihof im damaligen Gau Steiermark
verbracht, wo
sie zu schweren Holzarbeiten beim Bau des "Südostwalls"
eingesetzt wurden.
Anfang April begann für sie der Todesmarsch durch
die Steiermark nach
Mauthausen und Gunskirchen. Protokoll aufgenommen mit
Andreas Veith, o. D.,
PRO WO 310/143. M. Kolár kam mit einer Gruppe
von 140 Arbeitsdienstlern im
Dezember 1944 per Bahn nach Fertörákos. Ende
Jänner wurde er teils zu Fuß
teils per Bahn über Loretto und Enns nach Mauthausen
verbracht. Aussage von
M. Kolár in Bet Dagan, Israel, am 17. 10. 1969,
Ludwigsburg II Ar-Z 347/77,
Mauthausen-Gunskirchen. Im Gegensatz dazu wurden Mordechai
Levay und Schlomo
Tal-Or, die etwa zur selben Zeit nach Fertörákos
kamen, erst Anfang April
per Bahn nach Mauthausen gebracht. Ludwigsburg 502 Ar-Z
108/1967, gegen
Unbekannt, abgegeben an StA Stuttgart 16 Js 209/67, in:
AdR BuMinI
55.086-18/70.
63) Ludwigsburg 502 Ar-Z 108/1967, gegen Unbekannt, Abschlußbericht,
in: AdR
BuMinI 55.086-18/70.
64) Szita, Forced Labor, in Braham (Hrsg.), Studies,
S. 6.
65) Zu Köszeg vgl.: Interview mit Judith Hruza,
MD, Sammlung Zuzanek, Kopie
IGJ; Aussage Naftali Berkowits vom 12. 4. 1947, Sammlung
Friedmann, Kopie
IGJ. Zu Bucsu vgl.: Aussage von Wolf Gancz bei den Vorermittlungen
zum
Eisenerzer Mordprozeß vom 22. 6. 1946, PRO FO 1020/2056.
Lt. Gancz kamen aus
Bucsu 3500 jüdische Arbeiter, die dem Transport
angeschlossen wurden,
welcher über Graz, den Präbichl und das Ennstal
nach Mauthausen getrieben
wurde. Siehe weiters zu Bucsu: Protokoll des Lagerkomitees
des DP-Lagers Bad
Gastein aufgenommen mit Otto Ickowitz am 20. 4. 1947,
Sammlung Friedmann,
Kopie IGJ; Interview mit Zwi Bar-Niw vom Jänner
1992, Sammlung Zuzanek,
Kopie IGJ.
66) Fertörákos, Agfálva, Sopron, Sopronbánfalva,
Balf, Harka (heute:
Magyarfalva), Kópháza, Nagycenk, Hildegség
und Ilonamajor.
67) Zu Donnerskirchen vgl.: Protokoll aufgenommen
mit Andort Frankfurt am 9.
8. 1945, LG Wien Vg 8e Vr 1322/49 gegen Nikolaus Schorn.
Zu Schattendorf
vgl.: Aussage von Avraham Mayer bei der israelischen
Polizei vom 2. 11.
1969, Ludwigsburg, 19 AR-Z 347/77.
68) Szita, Forced Labor, in: Braham (Hrsg.), Studies,
S. 32
69) Hugo Gold, Geschichte der Juden im Burgenland, Edition
Olamenu Tel Aviv
1970, S. 45.
70) LG Wien Vg 11 Vr 3117/45 gegen Karl Unger u. a.
71) Aussage von Mendel Fruchter bei der israelischen
Polizei, 1.
Zwischenbericht vom 1. 1. 1970 an Ludwigsburg 502 Ar-Z
108/1967, gegen
Unbekannt, abgegeben an StA Stuttgart 16 Js 209/67, in:
AdR BuMinI
55.086-18/70. Weder bei Szita (Anm. 68) noch bei dieser
Aussage ist
festzustellen, ob es sich bei den Tätern um Angehörige
der Allgemeinen oder
der Waffen-SS handelte.
72) Aussage von Avraham Mayer vom 2. 11. 1969,
Ludwigsburg, 19 AR-Z 347/77
sowie Aussagen von Überlebenden bei der israelischen
Polizei, 3.
Zwischenbericht vom 14. 6. 1970, Ludwigsburg 502 Ar-Z
108/1967, gegen
Unbekannt, abgegeben an StA Stuttgart 16 Js 209/67, in:
AdR BuMinI
55.086-18/70.
73) Protokoll aufgenommen am 9. 8. 1945 mit Andor Frankfurt,
LG Wien Vg 8e Vr
1322/49 gegen Nikolaus Schorn; Mendel Fruchter bei der
israelischen Polizei,
1. Zwischenbericht vom 1. 1. 1970 an die Zentrale Stelle
der
Landesjustizverwaltungen Ludwigsburg 502 Ar-Z 108/1967,
gegen Unbekannt,
abgegeben an StA Stuttgart 16 Js 209/67, in: AdR BuMinI
55.086-18/70; sowie
Aussage von Susanne Wenzel 11. 10. 1968, ebda.
74) Protokoll aufgenommen am 9. 8. 1945 mit Andor Frankfurt,
LG Wien Vg 8e Vr
1322/49 gegen Nikolaus Schorn.
75) Aussage von Josef Klein vom 6. 5. 1946, PRO FO 1020/2059.
Klein war
ebenfalls in Eberau interniert gewesen.
76) Aussage von Wolf Gancz vom 22. 6. 1946, PRO
FO 1020/2056.
77) Gancz gab folgende Route an: Eberau, Heiligenkreuz,
Fürstenfeld,
Gleisdorf, Graz. In der Geheimen Dienstanweisung vom
22. 3 1945 war für die
ersten beiden Marschtage des Rückzugs aus dem Lager
Eberau folgende Route
vorgesehen: Eberau, Strem, Güssing, Sulz, Rehgraben,
Neusiedl, Deutsch
Kaltenbrunn und Bierbaum (siehe Anm. 36). Gegen die Angaben
von Gancz
spricht auch, daß in Fürstenfeld kein Transport
nachgewiesen werden kann
(Infomation von Dr. Franz Timischl, Fürstenfeld).
78) Strem 5000, Feldbach 400, Heiligenkreuz 400, Jennersdorf
200, Fehring 150,
Schachendorf 600, Neumarkt/Raab 300, Bucsu 3500 sowie
St. Anna am Aigen 200,
Aussage von Wolf Gancz vom 22. 6. 1946, PRO FO 1020/2056.
Ein anderer Zeuge
gab die Zahl der Arbeiter, die aus Bucsu abmarschierten
mit 2000 an; Aussage
des Ickowitz Otto vom 20. 4. 1947, Sammlung Friedmann,
Kopie IGJ.
79) Ebda.
80) Siehe Anm. 64.
81) Anm. 76.
82) Siehe Anm. 50.
83) Zu LG Wien Vg ad Vr 2059/45 gegen Eduard Nicka
sowie LG Wien Vg 2f Vr
2832/45 gegen Franz Podezin u. a.
84) Aussage von Otto Ickowitz vom 20. 4. 1947,
Sammlung Friedmann, Kopie IGJ.
85) LG Graz Vg 1a Vr 6401/46 gegen Johann Schiller
u. a.
86) LG Wien Vg 2d Vr 2059/45 gegen Franz Dobesberger
u. a. und LG Wien Vg 8e
Vr 661/55 sowie LG Wien 20a Vr 661/55 gegen Alfred Weber.
Das Grab wurde
erst im August 1995 wieder aufgefunden und als Grabstätte
erkennbar gemacht
und eingezäunt. Der Standard, 25. 8. 1995 sowie
26./27. 8. 1995.
87) LG Graz Vg 11 Vr 3434/46 gegen Franz Peischl.
88) Neue steirische Zeitung vom 7. 7. 1945.
89) Aussage von Naftali Berkowits vom 12. 4. 1947,
Sammlung Friedmann, Kopie
IGJ.
90) Schreiben von Alois Grauper an die IKG Wien
vom 30. 8. 1989, DÖW E 21.224.
91) LG Graz Vg 13 Vr 4566/46 gegen Gerhard Rach und Genossen.
92) LG Graz Vg 1 Vr 9122/47 gegen Isidor Fellner u. a.
93) Franz Timischl, Fürstenfeld und Umgebung
von 1930-1950. Ein
zeitgeschichtliches Forschungsprojekt der Volkshochschule
Fürstenfeld,
Landesverband der steirischen Volkshochschulen Fürstenfeld
1994, S. 202.
94) LG Graz Vg 1 Vr 900/45 gegen Paul Schmidt u. a.
95) PRO FO 1020/2063.
96) Report on the Eisenerz March, War Crimes Investigators,
Graz, an ADJAG,
BTA, vom 23. 2. 1946, PRO WO 310/143; Gendarmeriepostenchronik
St. Stefan im
Rosental, DÖW 13.114 a; Schreiben des IKG Graz an
das Jüdische
KZ-Grabstätten-Eruierungskomittee vom 12. 11. 1948,
Archiv Yad Vashem 05/13;
Interview mit Fr. Anna Hinterholzer, Klöch Nr. 25,
Sammlung Franz Josef
Schober.
97) In Graz befanden sich 4 Lager für Zwangsarbeiter,
die vermutlich alle als
Durchgangslager für die Transporte ungarisch-jüdischer
Zwangsarbeiter
dienten. Es waren dies die Lager Graz-Liebenau, Graz-Andritz,
Graz-Steinfeld, Graz-Wetzelsdorf und Graz-Süd.
98) Ein Überlebender gab an, daß sein Transport
in Graz nur übernachtete,
bevor er in Richtung Präbichl weitergetrieben wurde;
vgl.: Aussage Reich
Naftali vom 12. 4. 1947, Sammlung Friedmann, Kopie IGJ.
Wolf Gancz sagte
aus, daß er 2 Tage in Graz blieb, Aussage vom 22.
6. 1946, PRO FO 1020/2056.
99) Ermittlungsbericht der Kriminalpolizei Graz vom 5.
7. 1945, PRO WO
310/155.
100) Ebda.
101) Bericht des Gendarmeriepostens Gratwein an das Landesgendarmeriekommando
für Steiermark vom 19. 7. 1945, PRO WO 310/155 sowie
Bericht des "A"
Detachment 22, Section SIB, C. M. Mollice, BTA, an DAPM,
77 Section SIB, C.
M. Police, BTA, vom 9. 9. 1945, PRO WO 310/155.
102) Bericht des Officer IC War Crimes Section, JAG Branch,
HQ BTA, CMF vom 12.
2. 1946, PRO WO 310/143.
103) Am 3. 7. 1945 wurden am Hang des Eggenfeldkogels
aus einem Massengrab 11
sowie aus einem Einzelgrab der zuletzt erschossene Flüchtling
geborgen. Ein
weiteres Massengrab mit "4 bis 6 Personen, welches sich
auf der Höhe des
Eggenfeldkogels befand und den sanitären Anforderungen
entsprach, wurde
wegen Transport- und Bergungsschwierigkeiten nicht geöffnet."
Tatortbefund
der Kriminalpolizeistelle Graz vom 3. 7. 1945, PRO WO
310/155, sowie
Ermittlungsbericht der Kriminalpolizei Graz vom 5. 7.
1945, PRO WO 310/155.
104) DÖW 13.114a.
105) Wahrheit, 19. 4. 1946
106) Protokoll aufgenommen mit Tiberiusz Glass im UNRRA
DP-Lager Admont am 4.
4. 1947, Protokoll aufgenommen mit Zoltan Koffler im
UNRRA DP-Lager Admont
am 7. 4. 1947 sowie Protokoll aufgenommen mit Elias Kohn
im UNRRA DP-Lager
Admont am 8. 4. 1947, Sammlung Friedmann, Kopien IGJ.
107) Waltraud Neuhauser-Pfeiffer und Karl Ramsmaier,
Vergessene Spuren. Die
Geschichte der Juden in Steyr, Edition Sandkorn Linz
1993, S. 131.
108) LG Linz Vg 6 Vr 541/46 gegen Josef Bruckner u. a.
Der Angeklagte Josef
Deutsch sprach von 4 Transporten, die von Gendarmen des
Postens Weyer Markt
auf dieser Strecke begleitet wurden. Er selbst war am
10. und am 13. 4. 1945
als Eskorte eingeteilt.
109) LG Linz Vg 6 Vr 541/46 gegen Josef Bruckner u. a.
110) Neuhauser-Pfeiffer und Ramsmaier, Vergessene Spuren,
S. 132.
111) LG Bonn 8 Ks 1/62 13 UR 3/61, Strafsache gegen Hermann
Mair, am 11. 4.
1962, in: Die vom 21. 11. 1961 bis zum 10. 1. 1963 ergangenen
Strafurteile
Lfd. Nr. 523-547, Bd. XVII von Justiz und NS-Verbrechen.
Sammlung deutscher
Strafurteile wegen nationalsozialistischer Tötungsverbrechen
1945-1966,
bearbeitet im "Seminarium vorr Strafrecht en Strafrechtspleging
Van Hamel"
der Universität von Amsterdam von Dr. Irene Sagel-Grande,
Mr. Dr. H. H.
Fuchs, Prof. Mr. C. F. Rüter, Amsterdam University
Press Amsterdam, 1978.
112) Ebda.
113) LG Linz Vg 8 Vr 3577/47 gegen Adolf Klaus-Sternwieser.
114) LG Linz Vg 6 Vr 868/47 gegen Franz Kreil.
115) LG Linz Vg 6 Vr 541/46 gegen Leopold Lehner
u. a.
116) Israelitische Kultusgemeinde Steyr an die Staatsanwaltschaft
Steyr am 22.
2. 1946 betreffend Exhumierung, DÖW 14.792.
117) Neuhauser-Pfeiffer und Ramsmaier, Vergessene Spuren,
S. 130.
118) LG Linz Vg 6 Vr 1218/46 gegen Josef Huber sowie
LG Linz Vg 8 Vr 1218/46
gegen Josef Hinterleitner.
119) Bericht des Controller Military Government Courts
Branch to Director,
Subject: Atrocities Cases South East Styria and Judenburg
Area vom vom 6. 6.
1947, PRO FO 1020/2063.
120) Verfahren des Allgemeinen Gerichts der britischen
Militärregierung,
abgehalten in Graz am 25. 9. 1947 gegen Albin Grossmann
u. a. in: AdR
BuMinJu 68.763/55 betreffend Strafsachen Albin Grossmann
u. a. LG Graz Vg 1
Vr 2841/46.
121) LG Graz Vg 1 Vr 2116/49 gegen Otto Maessing u. a.
122) Schreiben der Jewish Historical Documentation, Linz,
an das Jüdische KZ-
und Grabstätten-Eruierungs-Komitee, Wien, vom 31.
3. 1948, Archiv Yad Vashem
05/89.
124) Schreiben der Jewish Historical Documentation, Linz,
an das Jüdische KZ-
und Grabstätten-Eruierungs-Komitee, Wien, vom 31.
3. 1948, Archiv Yad Vashem
05/89.
125) Am 20. April 1945 waren mehr als 5435 männliche
und 367 weibliche
Häftlinge im Zeltlager interniert. Der Höchststand
im Zeltlager betrug
jedoch 10.000 Personen. Siehe: Hans Marsalek, Mauthausen,
S. 135 sowie S.
88. Vgl. auch: Peter Kammerstätter, Der Todesmarsch
ungarischer Juden vom KZ
Mauthausen nach Gunskirchen, April 1945. Eine Materialsammlung
mit Bildern,
Linz 1971 (unveröffentlicht), S. 8, DÖW 6733.
126) Kammerstätter, Todesmarsch nach Gunskirchen,
S. 18.
127) Ebda. S. 29.
128) Ebda. S. 6.
129) Die Lage der Gedenksteine bzw. die Zahl der
in den Massengräbern
bestatteten Opfer ist bei Kammerstätter angeführt.
Siehe auch: Erich Fein,
"Die Steine reden", Dokumentation hrsg. von der Arbeitsgemeinschaft
der
KZ-Verbände und Widerstandskämpfer Österreichs,
Europa-Verlag Wien 1975.
130) Siehe Anm. 34.
131) Bericht der jüdischen Historischen Dokumentation
vom 19. 11. 1951, Archiv
Yad Vashem 015/36.
132) LG Wien Vg 1a Vr 564/45 gegen Rudolf Kronberger
u. a. Siehe auch Anm. 42.
133) LG Wien Vg 1a Vr 194/53 gegen Peter Acher.
134) LG Wien Vg 2d Vr 2059/45 gegen Franz Dobesberger
u.a.
135) LG Wien Vg 8e Vr 661/55 sowie LG Wien 20a Vr 661/55
gegen Alfred Weber.
136) LG Graz Vg 11 Vr 812/46 gegen Jakob Rappold
und Johann Grobbauer.
137) LG Graz 13 Vr 20/60 gegen Oskar Reitter.
138) Zu den Gerichtsverfahren wegen Gewaltverbrechen
gegen ungarische Juden
siehe auch: Eleonore Lappin, Prozesse der britischen
Militärgerichte wegen
nationalsozialistischer Gewaltverbrechen an ungarisch-jüdischen
Zwangsarbeitern in der Steiermark, in: Rudolf G. Ardelt
und Christian Gerbel
(Hrsg.), Österreichischer Zeitgeschichtetag 1995,
Studienverlag Innsbruck,
Wien 1997, S. 345-350; dies., Die Ahndung von NS-Gewaltverbrechen
im Zuge
der Todesmärsche ungarischer Juden durch die Steiermark,
in: Winfried
Garscha, Claudia Kuretsidis (Hrsg.), Keine Abrechnung,
Akademische
Verlagsanstalt Leipzig und Wien 1998, S. 32-53; dies.,
Opfer als Zeugen in
Gerichtsverfahren wegen nationalsozialistischer Gewaltverbrechen:
Ein
unterbliebener Opfer-Täter-Diskurs, in: Gertraud
Diendorfer/Gerhard
Jagschitz/Oliver Rathkolb (Hrsg.), Zeitgeschichte im
Wandel. 3.
Österreichischer Zeitgeschichtetag 1997, Studienverlag
Innsbruck, Wien,
1998, S. 330-336.
139) Lappin, Ahndung von NS-Gewaltverbrechen, in: Garscha
und Kuretsidis
(Hrsg.), Keine Abrechnung, S. 32-53.