© by Franz Krahberger 1998
Die spielerische Wortfügung copy@left kursierte einige Zeit in Wiener Internetkreisen als
kaum verhüllte Forderung, auf das Urheberrecht in Zeiten neuer Medialität generell
zu verzichten. Die Vergangenheitsform von leave > left >verlassen, be left > übrigbleiben
und left > links >, möglicherweise auf den kollektiven Eigentumsbegriff anspielend und
das Metazeichen der intermedialer Kommunikation, das @ > et wurde zu einem
mehrdeutigen Zeichen verknüpft, das ich in vorgeführter Lesart zu interpretieren
mir erlaube.
Tatsächlich formierte sich in der Wiener Medienszene für kurze Zeit eine Kunstrichtung, die
das Verfahren der Montage und Collagierung auf den medialen Bereich übertrug und alles,
was digital und auf analogen Datenträgern in Form von Bild und Ton als Ausgangsmaterial
für Um-und Neuschöpfungen, die durch elektronische Bearbeitung erstellt wurden, benutzte,
unbesehen der bestehenden Urheber- und Verwertungsrechte.
Diese Richtung ist unter dem Begriff Sampling bekannt und dürfte ihre Entsprechung
auch in anderen Ländern haben.
Anlässlich einer Diskussion in der ORF Sendung matrix wurde einem der Vertreter solchen
Sampelns, der einzige Verfechter des völlig urheberrechtsfreien Raums in der Runde, durch
einen ebenso anwesenden Urheberrechtsanwalt sehr rasch klar gemacht, welches Wagnis er
eingeht, wenn er etwa Videomaterial von Metro Goldwyn Mayr als Ausgangsmaterial
für seine Neukreationen nutzt, und diese Bearbeitung dann auch öffentlich anbietet.
Derartiges Vorgehen widerspräche auch dem 1990 in den USA beschlossenem Gesetz
zum Schutz der bildenden Kunst, mit dem verhindert werden kann, dass künstlerische
Sujets ohne Erlaubnis von Künstler(in) etwa auf Badehandtüchern und Toilettetäschchen,
T-Shirts und ähnlichem mehr missbräuchlich verwendet werden. Solches Gesetz schützt auch die
Werkauthentizität, ein wesentlicher Punkt, auf den ich später noch eingehen werde.
Eine konkrete Erfahrung machte der Thing Server Wien mit dem US-Unternehmen
Mattel. Ein Tiroler Künstler hatte im Rahmen einer medialen Aktion die Barbie Puppe für Hiv-
positiv erklärt. Das wollte Mattel, die offensichtlich das Netz nach Barbie Sites
abgesucht haben, so nicht hinnehmen und zwang The Thing mittels einer Strafanandrohung
wegen Verletzung des Markenrechts in Millionenhöhe zur Entfernung dieser Site.
Das geschah dann auch im Einverständnis mit dem Künstler.
Der Wunsch nach der Aufhebung der Urheberrechte kommt jedoch nicht nur
aus dem subkulturellen Bereich, der allein schon aus avantgardistischer Attitüde heraus
immer schon mit radikalen Utopie spekuliert hat.
Das Ende des Urheberrechts wird ebenso von Vordenkern der Hochtechnologie-Entwicklung
vorhergesagt.
So bezweifelt etwa Nicolas Negroponte, einer der weltweit bekanntesten Experten auf dem
Gebiet der Kommunikationstechnologie und Vordenker einer digital vernetzten
Informationsgesellschaft, aus technischen Gründen die gültige Durchsetzung von bestehenden
Rechtsformen im Cyberspace und konstatiert damit ihre Sinn- und Nutzlosigkeit.
Nun ist Negroponte nicht irgendwer, er ist Begründer und
Direktor des Media Labs, des Instituts zur Erforschung zukünftiger Formen der menschlichen
Kommunikation am international höchstangesehen Massachusetts Institute of Technology,
einer der weltweit führenden Hochtechnologieentwickler und Wegbereiter des digitalen Zeitalters.
Sollte Negroponte mit seiner Annahme recht behalten, würde eine Reihe wesentlicher Rechte
auf Grund der Durchsetzung einer neuen Technologie zwangsläufig verlorengehen.
Es ist vor allem die technikorientierte Szene, die mit dem Begriff und dem gesellschaftlichen
Wert des Urheberrechts wenig anzufangen weiss.
Die US Gesetzgebung hingegen reagiert anders. Im Dezember vorigen Jahres
wurde ein Gesetz wider die Verletzung der Urheberrechte in digitalen Medien unter
Einschluss des Internets mit einem Höchststrafrahmen von bis zu drei Jahren
Gefängnis beschlossen.
Der wichtigste Berater Präsident Clintons in digitalen Urheberrechtsfragen,
Bruce Lehmann, kommt aus dem Vorstand von Time Warner und es zeigt sich,
dass sich die grossen Medienmultis klar um ihren Rechtsvorteil bemühen,
allerdings mit manchmal besonders rigider und überzogener Auslegung.
So wäre es für Lehman bereits eine Copy Right Verletzung, wenn man sich
eine Website auf die eigene Festplatte speichert. Das wäre jedoch nur sehr schwer
ohne Beeinträchtigung der Privatsphäre, des Datenschutzes und der häuslichen
Rechte zu kontrollieren und vor allem (derzeit) nicht exekutierbar.
Die US-Gesetzgebung wird auf jeden Fall auf die der OSZE Staaten Einfluss nehmen
und damit natürlich auch auf das EU-Recht.
Entsprechende Verhandlungen werden meines Wissens seitens der österreichischen
Bundesregierung bereits geführt.
Erste Bemühungen der Kommission der Europäischen Gemeinschaften sind 1996
mit den Initiativen zum Grünbuch über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte
in der Informationsgesellschaft zu vermerken, die die bestehenden Rechtsvorschriften
im Bereich des Urheberrechts zur Grundlage für die Informationsgesellschaft, also
damit auch für den Cyperspace, nimmt.
Es zeichnet sich längst ab, dass es genereller internationaler Vereinbarungen bedarf,
um das alle nationalen und geographische Grenzen überschreitende Internet in den
rechtlichen Griff zu bekommen.
Das Urheberrecht ist jedoch nicht nur ein kommerzielles Recht, es ist vielmehr noch das
Recht auf Authentizität und Identität des Textes. Eine völlige Freigabe würde die Ergebnisse
geistiger, wissenschaftlicher und künstlerischer Arbeit vogelfrei machen.
Nicht nur der kostenlosen Nutzung, sondern auch der beliebigen Verwendung und
Veränderung der Inhalte wäre Tür und Tor geöffnet.
Es wäre dann kein Wettstreit der Ideen und Gestaltungen mehr möglich, sondern das Netz
bloss eine Roh-Materialsammlung, die jeder und jede x-beliebig montieren und sampeln
könnte. Alle bisherigen Kriterien geistiger und rechtlicher Kompetenz würden zugunsten
einer technischen, technologischen Kompetenz aufgegeben werden. Mediale Kompetenz
muss auch inhaltliche Kompetenz berücksichtigen.
Der gesellschaftliche Diskurs, der letztendlich auf politischer, rechtlicher und
persönlicher Authentizität beruht, wäre bei Aufhebung des Urheberrechts auf einmal ausser Kraft gesetzt.
Das wäre also nicht nur ein Eingriff ins Urheberrecht, sondern generell eine Aufhebung
des bestehenden Gesellschaftsvertrages.
Negroponte schreibt zum Beispiel in seinem bei Goldmann erschienenen Buch
„Total Digital“ das künftighin „nicht die Menschen, sondern Computerprogramme
Materialien wie dieses (sein) Buch lesen und zum Beispiel automatische Zusammenfassungen
erstellen. Das Urheberrechtsgesetz besagt, dass nach einer Zusammenfassung von
Textmaterial diese Zusammenfassung Ihr geistiges Eigentum ist.“ und er
sagt im weiteren „daß diese Auszüge von leblosen Gebilden oder Robo-Piraten
vorgenommen werden können.“ und bezweifelt, dass der Gesetzgeber hier Vorkehrungen
getroffen hat.
Negroponte legt hier zwar das Urheberrecht sehr weitherzig aus und hält es bereits für
unbrauchbar, indem er gleichzeitig der Maschine eine anonyme Macht zuweist, die
imstande ist, die Grenzen des Rechts zu überschreiten und die Besitzverhältnisse
ausser Kraft zu setzen, in dem sie sich Material aneignet und auf die ihr eigene
Art und Weise verwertet. Er sagt allerdings nicht, dass das Programm, die künstliche
und semantisch fähige Intelligenz, die die Maschine zu derartigen „Raubzügen“ befähigt,
von Menschen und Institutionen entwickelt und hergestellt wird. Es darf angenommen
werden, dass das MIT selbst an derartigen Projekten mitarbeitet.
Derartige Materialsammler und Datensauger bestehen bereits im Internet. Zum
Teil spiegeln Grossprovider Dateninhalte und Datenkomplexe, die für sie interessant
erscheinen und es ist nicht völlig klar, ob die grossen Betreiber für die Navigation im
unendlichen Netz nötigen Suchmaschinen wie etwa Altavista des
Computerkonzerns Digital Equipment oder die Suchmaschine Hotbot, die
an der Universität Berkeley entwickelt wurde und nun als kommerzielles Unternehmen
agiert, nicht nur die Adressen der einzelnen weltweit gesichteten Sites aufnimmt,
sondern die Sites selbst als Info Resource der Zukunft abspeichert.
Meine mir zugänglichen Log On Protokolle legen letztere Annahme nahe beziehungsweise
bestätigen diese.
Diese Maschinen erlauben im Internet Volltextsuche. Ohne sie wäre eine effiziente und
rasche Suche unmöglich und sie haben den immer dicker
und unförmiger werdenden Internet Adressbüchern ein rasches Ende bereitet.
Hier zeigt sich wieder dieses Wechselspiel von Freizügigkeit, willkommener
Dienstleistung und gleichzeitiger Delegierung von Resourcen an eine zentrale
technische Einrichtung, die nur mehr von grossen EDV-Multis und Universitäten
mit entsprechender programm-technischer Kompetenz für den nötigen
globalen Anspruch entwickelt und eingerichtet werden.
Das fatale daran ist, dass sie nicht öffentlich rechtlich agieren, sondern aus
privater Inititative heraus entstanden sind. Die Gefahr der Verwertung der
ausgelieferten Inhalte ist weniger gross als jene, das diese Unternehmen zu
irgendeinem Zeitpunkt Tarife für die Benutzung ihrer Maschinen einheben
könnten. Sie sitzen am stärkeren Hebel.
Ohne Suchmaschinen mit entsprechender
Archivierung und permanenter Aktualisierung gibt es keine vernünftige und
zielführende Navigation im Web.
Selbst wenn dieser Zustand der Gebühreneinhebung nicht eintritt, tritt eine deutliche Abhängigkeit
zu Tage und zeigt drastisch auf, wie sehr der Staat in der Alltagspraxis
der Informationsgesellschaft seine ursprünglichen Aufgaben vernachlässigt
hat.
Das paradoxe Phänomen gegenwärtiger Entwicklung ist, das dieser unglaubliche
Siegeslauf einer Medientechnologie, die alles und jedes an sich zieht, mit freizügig
aller Welt zur Verfügung gestellten kostenlosen Inhalten vor sich geht.
Niemand bezahlt in diesem Netz für die Nutzung von Inhalten. Zeitungen,
TV-Sender, Universitäten, Institute, Geisteswissenschaftler, Private bieten das
ihre frei an.
Für den Endverbraucher ist es selbstverständlich geworden, die Information gratis
zu bekommen.
Er zahlt bloss den physischen Zugriff. Bezahlt werden muss für den Eintritt an andere.
An die Telekomgesellschaften
für die auflaufenden On-Line Gebühren, an die PC Hersteller für die Hardware,
an die zahlreichen Hersteller von Modems und Scannern und diversen
digitalen Applikationen und Softwarehersteller.
Alle Versuche, auch die grosser Verlage und Zeitungen wie etwa der der
grössten US- Tageszeitung , USA today, den Zugriff zahlungspflichtig zu machen,
sind bislang fehlgeschlagen.
Es bestehen allerdings hier ernsthafte Ansätze, etwa das Projekt LINK von Springer
gemeinsam mit IBM, die zumindest im wissenschaftlichen Bereich , effektive
Verrechnungsmodelle mit funktionierenden Technologien erarbeiten und bereits
zum Einsatz bringen. Über den Erfolg dieses Unternehmens kann ich jedoch
noch nichts sagen.
In Hinblick auf die geistige Dimension ist das Internet der grösste freizügige
und kostenlose Tauschmarkt von Inhalten, den es jemals in dieser Welt gegeben hat.
Der Cyberspace wurde eine Zeitlang als radikale Utopie, die sich ausserhalb
sozialer, medialer und politischer Kontrolle wähnte, gelebt. Jetzt ist es ein Hoffnungsmarkt,
an dem sich jeder und jede rückhaltlos beteiligt, in dem die Sieger noch lange nicht
feststehen.
Die öffentlich rechtlichen Sammler und Bewahrer von Wissen, die Bibliotheken,
deren Recht auf ein bis zwei Freiexemplare von Druckwerken noch auf altem
königlichen Vorrecht beruht, sind von der Entwicklung völlig überfordert. Sie
wissen nicht was und wie sie digitalen Bestand sammeln sollen, müssen sich
erstmals Inhalte erbitten und es gibt auch mangels fehlenden Konzepts keine
zureichenden gesetzlichen Regeln, die sind erst in Ausarbeitung und es ist
jetzt schon vorherzusehen, dass sie nicht taugen werden. Vor allem fehlt all
diesen öffentlichen Bibliotheken das nötige Geld und auch die nötigen
inhaltlich fachlichen wie auch technischen Planstellen zur Erfüllung derart
öffentlichen Auftrages.
Daneben entwickeln sich in allen möglichen Bereichen Datenbanken, die
das operative Wissen, und damit das wirtschaftlich verwertbare Wissen unserer
Zeit bergen, die Hand in Hand mit Forschung und Wirtschaft und auch Politik
und Berücksichtigung aller Kostenrechnungsfaktoren gespeichert und gepflegt werden.
Der Zugriff auf derartiges Wissen ist nicht mehr kostenlos, sondern gut gehütetes
privates Eigentum. Effektives und zu bezahlendes Produktionswissen.
Als einfaches Bespiel führe ich an, dass die Zeitungen ihre digitalen Bestände
nicht mehr an die Österreichische Nationalbibliothek abführen, sondern in Zusammenarbeit
mit der APA verwalten und vermarkten.
Technik, Wissenschaft und radikale Intelligenz sind drauf und dran, die Rechte der
Menschheit und der vorlaufenden Kultur in neue absolute Verfügungsrechte zu verkehren,
die mit öffentlichen und gemeinschaftlichen Rechtsvorstellungen nur mehr wenig gemein
haben werden.
Das völlig irritierende an dieser Entwicklung von Cyberspace, EDV und dem damit
verknüpften Content, ist, dass er in den sonstigen Warenwirtschaft bislang keine
Parallele gefunden hat.
Die virtuelle Welt wirft alle ökonomischen Grundsätze über den Haufen
und wenig deutet darauf hin, dass traditionelle Rechtsansprüche wirklich
durchsetzbar sein werden.
Deswegen muss, trotz staatlicher Regulierungsversuche, die These von Negroponte
ernst genommen werden. Er ist nicht nur ein demagogischer Propagandist des
Cyberspaces. Alle Eingriffe des Staates sind vielleicht bloss klägliche Versuche
einen Fahrplan zu erstellen, während die Weichen schon gestellt und alle Züge im Netz
bereits unwiederruflich unterwegs sind.
Um den traditionellen Rechtsvorstellungen im Netz technisch Geltung zu verleihen, müssten
selbst die Regeln des freien Marktes ausser Kraft gesetzt werden und es würde ein völlig
neues und viel bedrohlicheres Stück inszeniert werden:
Die direkte elektronische und digitale Kontrolle des Menschen, wie sie in vielen
innerbetrieblichen Intranets bereits tägliche Übung ist, bis in den privaten Bereich hinein.
Worauf hast du zugegriffen ? Was hast hast du gelesen? Wozu hast du es gelesen?
Das Verhalten einiger staatlicher Bediensteter, die während ihrer Arbeitszeit auf
Porno Sites zugegriffen haben, wurde vor kurzem im österreichischen Parlament
verhandelt. Sie blieben in den Fängen der Protocoll Dateien hängen.
Jede zufällige Vernetzung kann in einem derartig kontrollierten Universum zur
Fallangel werden.
Meine persönlichen Erfahrung nach etwa dreijährigem intensiven Publizierens im Internet
sind jedoch keineswegs negativ. Ich habe bislang keinerlei ernsthafte Urheberrechtsverletzungen
wahrnehmen können.
Ich habe von vornherein das Copyright gewahrt und bei jedem Beitrag explizit ausgewiesen,
die Nutzung in anderen Zusammenhängen ohne Einwilligung von Autor(in) untersagt
bzw. davon abhängig gemacht. Das Journal ist mit einer ISSN (International Standard Serial
Number) Nummer, die für On-Line Publikationen über eine zentrale Pariser Stelle vergeben
wird, versehen. Autor(in) werden jeweils von mir über die Besonderheiten des Internets
in Kenntnis gesetzt.
Es gibt auch bereits einige Fälle von mediasharing. Das heisst umfangreiche Texte, u.a.
ein Roman von Helmut Eisendle, sind zuerst im Internet erschienen und erst dann
bei bei einem Verlag in Buchform herausgekommen, ebenso meine Essaysammlung „Das
Babylonprojekt“ mit Beiträgen zur Computerkultur.
Die Verlage selbst haben nichts dagegen, wenn die Texte weiterhin im Netz verbleiben.
Es gibt auch die Bereitschaft von Verlagen, insbesonders im Fall prominenter Autoren,
die sich rechtlich an den Verlag gebunden haben, Texte, so sie nicht allzugrossen
Umfang annehmen, für diese Verwendung frei zu geben.
Es wird sowohl von Autor(in) wie auch Verlagen als zusätzliche nützliche Präsenz
angesehen.
Im Handling dieser Verbindlichkeiten unterscheidet sich das Electronic Journal Literatur
Primär nicht unwesentlich von dem bei Literaturzeitschriften gewohnten Verfahren.
Im Rückblick war es vollkommen richtig, nicht der radikalen Utopie zu folgen, sondern
eben am formalen Anspruch auf das Urheberrecht festzuhalten.
Alle Beteiligten sind sich darüber im klaren, dass es ein publizistisch notwendiges
Experiment ist. Nur so können die Möglichkeiten dieser neuen Kulturtechnologie
ausgelotet und sichtbar gemacht werden.
Inhaltlich gesehen ist es ebenso ein Kultur- und Medienjournal, hat jedoch einen
grossen litarerischen Anteil. Vor allem lege ich Wert auf Beiträge, in denen
Autor(inn)en ihre theoretischen Ansprüche an Literatur und Medium darlegen
und reflektieren. Im Newsflash wird aktuell zu kulturpolitischen, künstlerischen,
literarischen und medialen Ereignissen Stellung bezogen.
Insgesamt hat sich dieser Mix als attraktiv erwiesen. Auf das Journal wird monatlich
30000 mal zugegriffen und es ist in insgesamt 350 Webindexe an Universitäten,
Presseservern und wichtigen kulturellen Verteilern eingetragen. Ein fünftel der
Zugriffe kommt aus den USA. Es hat im Netz eine weit über die Grenzen des
Landes hinausreichende Wirkung in diesem Nischenbereich literarischer kultureller
Netzpublikationen, hat Identität und Authentizität gewonnen und unter Beweis stellen
können. Besprechungen und eingehende mails bestätigen mir auch, dass die Intention
wahrgenommen und für gut befunden wird.
Das Journal kann als kritische und beobachtende Position in der Entwicklung
der neumedialen Welt angesehen werden.
Problem ist und bleibt das ökonomische Verhältnis. Ohne öffentliche Förderung wäre
dieses Projekt nicht machbar. Das trifft jedoch auf viele andere Kulturprojekte ebenso zu.
Eine Kommerzialisierung ist auf Grund des oben beschriebenen system immanenten
Endverbraucherverhaltens nicht denkbar und auf weiteres auch nicht absehbar.
Der Staat erhält zumindest über die Telekom Geld zurück, denn die Verweilzeit im
Netz und am Server muss der Teilnehmer auf jeden Fall bezahlen.
Und es ist nicht so abwegig, sich vorzustellen, dass grosse Anbieter von
Kommunikationsinfratstruktur absehbar Inhalte finanzieren werden, um den User
mit Garantie in die Leitung zu bekommen. Ob diese Angebote jedoch kulturellen
und künstlerischen Vorstellungen entsprechen werden, wage ich zu bezweifeln.
Man könnte zumindest versuchen eine dem Kabelschilling entsprechende Lösung
anzustreben, ebenso wie Abgaben auf Modems, multimediafähige Pcs und in den
Netzwerkprozess einbezogene technische Güter zu verlangen.
Man sollte jedenfalls der Computerindustrie und der Kommunikationswirtschaft,
die die tatsächlichen Profiteure sind, klar machen, dass Content ein eigenständiges
Produkt ist und Information nicht nur als Rohstoff anzusehen ist, der der digitalen
Verarbeitung und damit vermeintlicher Veredelung zuzuführen ist und damit anstelle von Inhalten
Verfahrenstechniken zu setzen. Die
Informationsgesellschaft, vor allem die Wirtschaft und deren PR-Büros sollten
sich vermehrt kultureller Verantwortlichkeit bewusst werden.
Man muss also auseinanderhalten. Das eine ist die ökonomische Frage, wie man
für ein System Inhalte herstellen und anbieten kann, ohne vom Endverbraucher ein
Entgeld verlangen zu können. Die meisten treffen da den gefährlichen Kurzschluss,
dass damit auch die Urheberrechte sinnlos geworden sind.
An diesen Rechten ist auf jedenfall festzuhalten, selbst
dann , wenn man einen Text kostenlos zur Verfügung stellt. Letzteres ist immer
noch freie Entscheidung von Autor(in), so die Rechte nicht bereits anderwärtig vergeben
sind. Daran festzuhalten heisst auch, künftige Ansprüche im Netz nicht aufzugeben
und zumindest einmal formal einzubringen.
Das unbedingte Bekenntnis zum Schutz der geistigen Rechte in den Neuen Medien, insbesondere
im Internet, war zumindest eines
der wesentlichen Ergebnisse der Anfang Oktober in Linz stattgefundenen
Konferenz Kultur als Kompetenz, die gemeinsam mit der Generaldirektion X
für Information, Kommunikation, Kultur und Audiovisuelle Medien der
Europäischen Kommission anlässlich der österreichischen EU-Präsidentschaft
veranstaltet wurde.
Einige nützliche Informationsquellen zum Thema:
European Commission
Legal Advisory Board for Intellectual Property
Europa Kommission GD XV
Geistiges & Gewerbliches Eigentum
Library of Congress
U.S. Copyright Office
Netlaw Austria
Urheberrecht/Informationsgesellschaft: EG-Initiativen zum Grünbuch
Juristisches Internet-Projekt Saarbrücken
Urheberrecht im Informationszeitalter
Internet und Urheberrecht
Assessor jur. Klaus Richter, wissenschaftlicher Assistent an der Universität des Saarlandes
Urheberrecht im Internet
Anwaltskanzlei Weinknecht